Sachkunde-Ausbildung

Zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfungen der IHK bieten wir Ihnen verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten an. Wir unterstützen Sie bei den Vorbereitungen zur Sachkunde § 34 d, i und f GewO. Dabei können Sie zwischen Online-Formaten und Präsenzschulungen sowie Selbstlernmedien mit unterschiedlichen Anforderungen wählen.

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Das komplette Fortbildungsangebot steht ebenfalls als passgenaue Inhouse Lösung zur Verfügung. Wir beraten Sie gern und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.  

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FAQ - Aktuelle Fragen zur IHK Sachkunde §34 GewO

Was ist Sachkunde gemäß §34 GewO?

Gemäß §34 der Gewerbeordnung (GewO) in Deutschland bezieht sich die Sachkunde auf die Voraussetzungen, die für den Betrieb bestimmter Gewerbe erforderlich sind. Insbesondere geht es um gewerbliche Tätigkeiten, bei denen besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten notwendig sind, um die Tätigkeit sicher und verantwortungsvoll ausüben zu können.

In §34 GewO werden verschiedene Gewerbe aufgeführt, für die eine Sachkundeprüfung erforderlich ist. Dazu gehören beispielsweise der Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, der Betrieb von Spielhallen, die Vermittlung von Immobilien oder Versicherungen, die Tätigkeit als Sicherheitsdienst oder Detektiv, der Makler- und Bauträgervertrag oder das Bewachungsgewerbe.

Die genauen Anforderungen und Inhalte der Sachkundeprüfung können je nach Gewerbe unterschiedlich sein und werden in den entsprechenden Rechtsverordnungen oder Berufszugangsregelungen festgelegt. Die Sachkundeprüfung dient dazu sicherzustellen, dass die Gewerbetreibenden über das notwendige Fachwissen und die erforderlichen Fähigkeiten verfügen, um ihre Tätigkeit gewissenhaft und qualifiziert 
ausüben zu können.

Wer braucht Sachkunde gemäß §34?

Gemäß §34 der Gewerbeordnung (GewO) in Deutschland benötigen bestimmte Gewerbetreibende eine Sachkundeprüfung, um ihre Tätigkeit ausüben zu können. Die genauen Gewerbe, für die eine Sachkundeprüfung erforderlich ist, sind in verschiedenen Absätzen von §34 aufgeführt. Hier sind einige Beispiele:

- §34a: Bewachungsgewerbe
- §34b: Makler- und Bauträgerverträge
- §34c: Darlehensvermittlung
- §34d: Versicherungsvermittlung
- §34e: Finanzanlagenvermittlung
- §34f: Finanzanlagenberatung
- §34g: Immobiliardarlehensvermittlung
- §34h: Honorar-Finanzanlagenberatung

Diese Aufzählung ist nicht abschließend und es können weitere Gewerbe hinzukommen, für die eine Sachkundeprüfung erforderlich ist. Die genauen Anforderungen und Inhalte der Sachkundeprüfung sind in den entsprechenden Rechtsverordnungen oder Berufszugangsregelungen festgelegt.

Wie erhält man den Sachkunde Nachweis gemäß §34 GewO?

Um den Sachkunde-Nachweis zu erhalten, ist in der Regel eine erfolgreich abgelegte Prüfung erforderlich. Diese Prüfung kann beispielsweise bei der IHK abgelegt werden und umfasst in der Regel schriftliche und mündliche Prüfungsteile.

Wo kann man eine Sachkunde Prüfung gemäß §34 GewO ablegen?

Die Sachkundeprüfung gemäß §34 der Gewerbeordnung kann in der Regel bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt werden. Die IHK ist für die Durchführung der Sachkundeprüfung und die Ausstellung der Sachkundebescheinigung zuständig.

Um die genauen Modalitäten und Termine für die Sachkundeprüfung zu erfahren, sollten Sie sich direkt an Ihre örtliche IHK wenden. Diese kann Ihnen Auskunft über die Anmeldebedingungen, Prüfungstermine, Prüfungsinhalte und Prüfungsgebühren geben.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Sachkundeprüfung je nach Gewerbe unterschiedlich sein kann. Daher sollten Sie sich vorab darüber informieren, welche spezifischen Kenntnisse und Anforderungen für das von Ihnen angestrebte Gewerbe gelten.