Versicherungsbetrug trifft die Versicherungswirtschaft in allen Sparten und wird in diesem Seminar aus dem Blickwinkel der Schadenversicherung von erfahrenen Praktikern beleuchtet.
Neben Entwicklungen in der Rechtsprechung steht auch die zunehmende Digitalisierung mit neuen Wegen zur Betrugsaufdeckung im Fokus der Veranstaltung. In dem Seminar werden Ihnen von erfahrenen Praktikern aktuelle Informationen und für die tägliche Arbeit nützliche Praxishinweise zur erfolgreichen Betrugsbekämpfung vermittelt.
Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther gibt eine rechtliche Einführung in das Thema und geht dabei auf die neuesten Entwicklungen im Bereich des Versicherungsbetruges ein. Sein Schwerpunkt ist die Darlegung hochaktueller und zum Teil noch unveröffentlichter Urteile und deren Auswirkung auf die tägliche Regulierungspraxis.
Christian Winter war für das Frauenhofer Institut federführend an einem interdisziplinären Forschungsprojekt zur Untersuchung von Methoden zur Bekämpfung von Versicherungsbetrug beteiligt. Er geht dabei auf den gegenwärtigen als auch künftigen Stand der Technik der Betrugsaufklärung mittels der Informationstechnologie ein.
Dr. Stefan Spielmann stellt die vielfältigen Möglichkeiten zur Anforderung von Informationen und Unterlagen vom Versicherungsnehmer:innen durch den Schadenversicherer auf Grund der Weite der Aufklärungs- und Belegobliegenheit vor.
Um die Aufdeckung vorsätzlicher herbeigeführter technischer Defekte geht es schließlich bei dem Vortrag von Heinz Betz. Dieser wird anhand konkreter Beispiele auf die Fälle eines betrügerisch agierenden Versicherungsnehmers und auf Möglichkeiten und Grenzen der Sachverhaltsaufklärung durch einen Sachverständigen eingehen
Moderiert wird die Veranstaltung von Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther.
Bei allen Vorträgen besteht ausreichend Gelegenheit zur Diskussion.
Der Großteil der von den Versicherern abgewickelten Schadensfälle ist unproblematisch. Der redliche Versicherungsnehmer ist die Regel. Allerdings ist die Anzahl der betrügerisch Handelnden nicht zu vernachlässigen, zumal es nicht selten gerade im Bereich der Schadenversicherung es um grosse Schäden geht. Das Seminar soll Hilfestellung geben zum einen bei der Aufklärung des Sachverhaltes in technischer Hinsicht, aber auch bei der richtigen Gewichtung von „gerichtsfesten“ Indizien. In diesem Seminar wird aus dem Blickwinkel der Schadenversicherung das Thema des insurance fraud von erfahrenen Praktikern beleuchtet. Die Teilnehmer:innen erfahren aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung, lernen, welche Wege die Digitalisierung zur Betrugsaufdeckung ermöglicht, und erhalten nützliche Praxishinweise für die erfolgreiche Betrugsbekämpfung.
Die Teilnehmenden erhalten Informationen zu:
Ab 09:00 Uhr Empfang und Registrierung
09:30 Uhr Begrüßung und Einführung
Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Versicherungsbetrug
Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther
11:00 Uhr Kaffeepause
Technische Verfahren zur Betrugserkennung
Christian Winter
13:00 Uhr Mittagessen
Was kann der Versicherer vom Versicherungsnehmer an Mitwirkung verlangen?
Dr. Stefan Spielmann
15:15 Uhr Kaffeepause
Vorsätzliche Herbeiführung technischer Defekte – praktische Beispiele
Heinz Betz
17:00 Uhr Ende des Seminars
Programmänderungen bleiben vorbehalten.
Teilnehmer/-innen
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter:innen und Leiter:innen von Schadenversicherungsunternehmen, interne Regulierungsbeauftragte und externe Regulierungsbüros, Sachverständige, Versicherungsvermittler:innen sowie Rechtsanwälte:innen.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr umfasst die digitalen Seminarunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung.
Seminarzeiten
Das Seminar wird in der Zeit von 09:30 bis 17:00 Uhr durchgeführt. Vormittags und nachmittags findet jeweils eine Kaffeepause von 15 Minuten und mittags eine Pause von 60 Minuten statt.
Hinweise zu FAO und Bildungszeit*
Sie erhalten für Ihre Teilnahme eine Weiterbildungsbestätigung über 6 Stunden mit Vermerk auf § 15 FAO.
Veranstaltungsort
Der Veranstaltungsort wird zur Terminveröffentlichung bekanntgegeben.
Übernachtung
Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmenden selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent steht zum Abruf unter dem Stichwort "VersicherungsForum/DVA" zur Verfügung.
* Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.