Betrugsbekämpfung in der Schadenversicherung

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsfragen

  • Konzept

    Versicherungsbetrug trifft die Versicherungswirtschaft in allen Sparten und wird in diesem Seminar aus dem Blickwinkel der Schadenversicherung von erfahrenen Praktikern beleuchtet.

    Neben Entwicklungen in der Rechtsprechung steht auch die zunehmende Digitalisierung mit neuen Wegen zur Betrugsaufdeckung im Fokus der Veranstaltung. In dem Seminar werden Ihnen von erfahrenen Praktikern aktuelle Informationen und für die tägliche Arbeit nützliche Praxishinweise zur erfolgreichen Betrugsbekämpfung vermittelt.  

     

    Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther gibt eine rechtliche Einführung in das Thema und geht dabei auf die neuesten Entwicklungen im Bereich des Versicherungsbetruges ein. Sein Schwerpunkt ist die Darlegung hochaktueller und zum Teil noch unveröffentlichter Urteile und deren Auswirkung auf die tägliche Regulierungspraxis.

    Christian Winter war für das Frauenhofer Institut federführend an einem interdisziplinären Forschungsprojekt zur Untersuchung von Methoden zur Bekämpfung von Versicherungsbetrug beteiligt. Er geht dabei auf den gegenwärtigen als auch künftigen Stand der Technik der Betrugsaufklärung mittels der Informationstechnologie ein.

    Dr. Stefan Spielmann stellt die vielfältigen Möglichkeiten zur Anforderung von Informationen und Unterlagen vom Versicherungsnehmer:innen durch den Schadenversicherer auf Grund der Weite der Aufklärungs- und Belegobliegenheit vor.

    Um die Aufdeckung vorsätzlicher herbeigeführter technischer Defekte geht es schließlich  bei dem Vortrag von Heinz Betz. Dieser wird anhand konkreter Beispiele auf die Fälle eines betrügerisch agierenden Versicherungsnehmers und auf Möglichkeiten und Grenzen der Sachverhaltsaufklärung durch einen Sachverständigen eingehen

    Moderiert wird die Veranstaltung von Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther.

    Bei allen Vorträgen besteht ausreichend Gelegenheit zur Diskussion.

  • Ziele / Nutzen

    Der Großteil der von den Versicherern abgewickelten Schadensfälle ist unproblematisch. Der redliche Versicherungsnehmer ist die Regel. Allerdings ist die Anzahl der betrügerisch Handelnden nicht zu vernachlässigen, zumal es nicht selten gerade im Bereich der Schadenversicherung es um grosse Schäden geht. Das Seminar soll Hilfestellung geben zum einen bei der Aufklärung des Sachverhaltes in technischer Hinsicht, aber auch bei der richtigen Gewichtung von „gerichtsfesten“ Indizien. In diesem Seminar wird aus dem Blickwinkel der Schadenversicherung das Thema des insurance fraud von erfahrenen Praktikern beleuchtet. Die Teilnehmer:innen erfahren aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung, lernen, welche Wege die Digitalisierung zur Betrugsaufdeckung ermöglicht, und erhalten nützliche Praxishinweise für die erfolgreiche Betrugsbekämpfung.

    Die Teilnehmenden erhalten Informationen zu:

    • Aktuellen Urteilen aus dem Bereich insurance fraud
    • Datenschutz versus Sachverhaltsaufklärung
    • Befugnisse des Schadenversicherer vom Versicherungsnehmer Infos anzufordern
    • Technische Möglichkeiten bei vorsätzlichen herbeigeführten Schäden
    • Neue Entwicklungen der Betrugsbekämpfung durch die Informationstechnologie
  • Inhalte

    Ab 09:00 Uhr Empfang und Registrierung

    09:30 Uhr Begrüßung und Einführung

    Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Versicherungsbetrug

    • Vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung – oft übersehen
    • Einbruchdiebstahlversicherung – überlebt sich das  3-Stufen-Modell des BGH?
    • Nachweis der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfall – und es geht doch!
    • Der besondere Verwirkungsgrund der arglistigen Täuschung – wird immer wichtiger
    • Exkurs: Neues zum Datenschutz


    Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther

    11:00 Uhr Kaffeepause

    Technische Verfahren zur Betrugserkennung

    • Daten bei Versicherungsfällen
    • Betrugsmuster und Erkennungsmerkmale
    • Stand der Technik informationstechnischer Verfahren zur Betrugsprüfung
    • Neue informationstechnische Verfahren der Betrugsaufdeckung


    Christian Winter

    13:00 Uhr Mittagessen

    Was kann der Versicherer vom Versicherungsnehmer an Mitwirkung verlangen?

    • Aufklärungsobliegenheit – Weite der Befugnisse des Schadenversicherers
    • Was ist „sachdienliche“ für die Regulierungsprüfung, was nicht?
    • Anforderung von Informationen
    • Anforderung von Belegen
    • Persönlicher Besprechung / Ortstermin


    Dr. Stefan Spielmann

    15:15 Uhr Kaffeepause

    Vorsätzliche Herbeiführung technischer Defekte – praktische Beispiele

    • Brand beim Buchbinder - technische Manipulation zur Brandherbeiführung
    • Biogasanlage -  Aufdeckung falscher Schadenschilderung
    • Fritteusenbrand im Fastfood-Restaurant - sorgloser Umgang mit Sicherheitseinrichtungen


    Heinz Betz

    17:00 Uhr Ende des Seminars

     

    Programmänderungen bleiben vorbehalten.

  • Teilnahmeinformationen

    Teilnehmer/-innen

    Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter:innen und Leiter:innen von Schadenversicherungsunternehmen, interne Regulierungsbeauftragte und externe Regulierungsbüros, Sachverständige, Versicherungsvermittler:innen sowie Rechtsanwälte:innen.

    Teilnahmegebühr

    Die Teilnahmegebühr umfasst die digitalen Seminarunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung.

    Seminarzeiten

    Das Seminar wird in der Zeit von 09:30 bis 17:00 Uhr durchgeführt. Vormittags und nachmittags findet jeweils eine Kaffeepause von 15 Minuten und mittags eine Pause von 60 Minuten statt.

    Hinweise zu FAO und Bildungszeit*

    Sie erhalten für Ihre Teilnahme eine Weiterbildungsbestätigung über 6 Stunden mit Vermerk auf § 15 FAO.

    Veranstaltungsort

    Der Veranstaltungsort wird zur Terminveröffentlichung bekanntgegeben.

    Übernachtung

    Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmenden selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent steht zum Abruf unter dem Stichwort "VersicherungsForum/DVA" zur Verfügung.

    * Wir übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

    Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.

Web-Code
VF109
Preis

525,00 € netto
624,75 € brutto

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