Besondere Teilnahmebedingungen onlinegestützter Fernlehrgang zum/zur Geprüften Fachwirt/in für Versicherungen und Finanzen (IHK)

Stand: 17.07.2018

Gültigkeitsdauer und Studienbeginn 
Der vorliegende Vertrag inklusive der Teilnahmebedingungen ist gültig für den onlinegestützten Fernlehrgang für alle Lehrgangsbeginne ab Juli 2018 am Lehrgangsort Dortmund.

Dauer
Die Weiterbildung dauert 20 Monate. Darüber hinaus wird eine 12-monatige Betreuung angeboten, für die keine weitere Gebühr erhoben wird.

Präsenzseminare
Während der Dauer des Fernlehrgangs finden Präsenzveranstaltungen an den Lehrgangsorten statt. Diese zwei- bis viertägigen Blockveranstaltungen enden in der Regel immer mit dem Samstag.

Lieferung des Studienmaterials
Das Studienmaterial wird dem Teilnehmer rechtzeitig vor Beginn des 1. und 2. Studienjahrs zur Verfügung gestellt.

Gebühren
Die Studiengebühren für das Fernstudium betragen 3.860,– Euro (mehrwertsteuerfrei) und werden per Bankeinzug als Monatsrate zu je 193,00 Euro entrichtet. Die Gebühren enthalten folgende Leistungen:

  • die Nutzung des Onlineforums und der Virtuellen Klassenräume (VC),
  • die Betreuung durch E-Tutoren,
  • die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen,
  • die Korrektur und Beurteilung der eingesandten Hausarbeiten,
  • die Rücksendung der korrigierten Aufgabenlösungen,
  • die portofreie Zusendung des Studienmaterials,
  • die Teilnahme an der internen Prüfung.


Die Studiengebühren bleiben für die Dauer der Weiterbildung unverändert. Das ausgelieferte Studienmaterial geht in das Eigentum des Teilnehmers über. Die Lieferung von Gesetzestexten ist nicht in den Gebühren enthalten.
Zusätzliche Kosten entstehen für:

  • Gesetzestexte, Versicherungsbedingungen
  • ggf. Reise- und Übernachtungskosten während der Präsenzveranstaltungen (Seminare und interne Prüfung)
  • individuelle Kosten für die Telekommunikation (Zugang zur Online-Plattform, Download).


Die Prüfungsgebühren der Industrie- und Handelskammer sind von jedem Teilnehmer individuell zu entrichten

Teilnahme Initiative gut beraten
Mit erfolgreichem Abschluss der IHK-Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherungen und Finanzen können die Teilnehmer Weiterbildungspunkte (WP im Rahmen der Initiative gut beraten erlangen. Die Bepunktung der Weiterbildung mit IHK-Abschluss erfolgt nach den Anrechnungsregeln der Initiative gut beraten. Auf Wunsch meldet die DVA nach Prüfungsabschluss die Punkte auf das Weiterbildungskonto. Voraussetzung ist die Einwilligungserklärung zur Punktegutschrift und eine Vermittler-ID. Details unter www.versicherungsakademie.de/IDD
Pro eingetragenen WP erhebt die Initiative eine Gebühr von 1,– Euro – jedoch nicht mehr als 200,– Euro in 5 Jahren. Dieser Beitrag wird von der DVA innerhalb eines 5 Jahreszeitraums einmalig übernommen und nicht gesondert in Rechnung gestellt.

SEPA-Lastschriftmandat
Die Mandatsreferenz wird dem Teilnehmer vor dem ersten Lastschrifteinzug mitgeteilt. Der Teilnehmer ermächtigt die DVA, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist der Teilnehmer sein Kreditinstitut an, die von der DVA auf seinem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Der Teilnehmer kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Hinweise zum Lastschriftverfahren
Gläubiger-Identifikationsnummer
DE55ZZZ00000406864
Deutsche Versicherungsakademie
(DVA) GmbH, Arabellastraße 29,
81925 München

Technische Ausstattung
Der Teilnehmer muss einen zu seinen Lernzeiten verfügbaren Zugang zum Internet sowie einen eigenen E-Mail-Account haben.
Des Weiteren muss der Teilnehmer über folgende technische Mindestausstattung verfügen:

  • PC mit Betriebssystem Windows 98 oder höher
  • Internet Explorer ab Version 5
  • Drucker
  • MS Office 97 oder höher
  • Bildschirmauflösung ab 1024 x 768


Interne Prüfung

Am Ende des ersten Studienjahrs findet eine interne Prüfung der DVA als Präsenzveranstaltung statt. Diese wird zeitlich mit entsprechendem Abstand vor der IHK-Prüfung durchgeführt, so dass der Teilnehmer eine Rückmeldung über seinen Leistungsstand erfährt. Die Prüfung wird analog der Prüfungsordnung „Geprüfter Fachwirt / Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen IHK“ vom 01.01.2009 durchgeführt. Die Prüfung ist in dem vorgegebenen Kurszeitraum (20 Monate zzgl. 12 Monate Nachbetreuungsfrist) durchzuführen. Die gesamten Studiengebühren beinhalten eine Teilnahme an der internen Prüfung. Prüfungswiederholungen sind bis zu zweimal möglich, jedoch kostenpflichtig.

IHK-Prüfungen
Das Fernstudium der DVA bereitet auf die Prüfung zum/zur Geprüften Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen vor der IHK vor. Die Prüfungen werden direkt von der IHK abgenommen. Deshalb sind die Voraussetzungen für die Teilnahme an der IHK-Prüfung sowie die Anmeldung zur IHK-Prüfung unabhängig von einer Kursteilnahme und eigenverantwortlich vom Teilnehmer zu erfüllen bzw. vorzunehmen.

Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung
Die Zulassung zur IHK-Prüfung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammer. Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Versicherungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis, die nachgewiesen werden muss.


Die geforderte Berufspraxis in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft ist in § 2 Abs. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Verordnung definiert. Der Teilnehmer muss die Berufspraxis noch nicht zu Beginn der Fortbildung erworben haben.

Kündigung
Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 6 Monate. Nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Danach kann das Studium jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Recht des Veranstalters, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

Einwilligung
Der Teilnehmer willigt ein, dass alle Daten die im Zusammenhang mit der Bildungsmaßnahme bestehen auf Datenträgern gespeichert werden und zu statistischen Zwecken ausgewertet werden dürfen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Kontaktdaten an Dozenten und an andere Kursteilnehmer zum Zwecke der Kontaktaufnahme weitergegeben werden.

Vertragliche Sicherheit
Für beide Vertragsparteien gelten die in dieser Anmeldung festgelegten Regeln. Mit der Anmeldebestätigung erhält der Teilnehmer eine Kopie der Anmeldung. Gerichtsstand ist der Wohnort des Teilnehmers.

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Versicherungsakademie DVA.

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