- Themen
- Lehr- und Studiengänge
- Online Lernen
- Tagungen
- Unternehmenslösung
- IDD
- Über uns
Trotzdem sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die IDD bis zum 23. Februar 2018 in nationale Gesetze umzusetzen. Das bedeutet zukünftig u.a. eine Verpflichtung zur Weiterbildung von mindestens 15 Stunden jährlich für alle deutschen Vermittler, die gegenüber den Aufsichtsbehörden nachgewiesen werden muss.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) rät allen Versicherungsvermittlern, die vom BVK zusammen mit Prof. Dr. Matthias Beenken entwickelte IDD-Checkliste zu beachten.