Aktuelles zur IDD

Aktuelles zur IDD

22. Dezember 2017 | DVA

Auf Antrag des EU-Parlaments hat die EU-Kommission am 20.12.2017 beschlossen, die Anwendbarkeit der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD auf den 1. Oktober 2018 zu verschieben. EU-Parlament und EU-Rat müssen diesem Beschluss noch zustimmen.

Trotzdem sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die IDD bis zum 23. Februar 2018 in nationale Gesetze umzusetzen. Das bedeutet zukünftig u.a. eine Verpflichtung zur Weiterbildung von mindestens 15 Stunden jährlich für alle deutschen Vermittler, die gegenüber den Aufsichtsbehörden nachgewiesen werden muss.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) rät allen Versicherungsvermittlern, die vom BVK zusammen mit Prof. Dr. Matthias Beenken entwickelte IDD-Checkliste zu beachten.