Gesetzentwurf zur Versicherungsvertriebsrichtlinie

Gesetzentwurf zur Versicherungsvertriebsrichtlinie

23. Januar 2017 | DVA

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive) beschlossen. Im Gesetzesentwurf ist u.a. die Weiterbildungsverpflichtung für Versicherungsvermittler verankert.

Neben vielen Regelungen zum Verbraucherschutz definiert die IDD, dass Versicherungsvermittler sich mindestens 15 Stunden jährlich weiterbilden. Zudem müssen Vermittler in Zukunft erweiterte Informations- und Wohlverhaltensanforderungen erfüllen.