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Am 20.12.2018 ist die neue Verordnung über die Versicherungsvermittlung und –beratung (VersVermV) in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung wurde unter anderem der Abschlusstitel der IHK-Sachkundeprüfung nach §34d der Gewerbeordnung (GewO) für Versicherungsvermittler geändert. Statt „Geprüfte/-r Versicherungsfachmann/-frau IHK" wird der Titel „Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK" verliehen.
Weitere Informationen zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung finden Sie unter Versicherungsfachmann IHK.