Neue Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) in Kraft getreten

Neue Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) in Kraft getreten

20. Dezember 2018 | DVA

Mit der Veröffentlichung der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) im Bundesgesetzblatt ist diese seit dem 20.12.2018 in Kraft getreten.

Die wichtigsten Punkte der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) in Bezug auf die Weiterbildungsverpflichtung im Überblick:

  • Weiterbildungspflicht von 15 Stunden für unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkende Beschäftigte.
  • Kontrollen des Lernerfolgs nur bei Weiterbildungsmaßnahmen im Selbststudium erforderlich.
  • Keine Ausnahme von der 15-stündigen Weiterbildungspflicht für eine unterjährige Tätigkeitsaufnahme oder -unterbrechung im Kalenderjahr; nur wer z.B. aufgrund von Elternzeit im gesamten Kalenderjahr keine weiterbildungspflichtige Tätigkeit ausübt, ist befreit.
  • Die Weiterbildung soll die Aufrechterhaltung der Fach- und personalen Kompetenz gewährleisten.
  • Vermittler mit eigener Registrierung haben nur auf Anordnung der zuständigen IHK eine Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht durch sie und ihre zur Weiterbildung verpflichteten Beschäftigten abzugeben.

Die DVA unterstützt Sie gerne bei Ihrer persönlichen Weiterbildung, bzw. der Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter. Sprechen Sie uns an!