Die wichtigsten Förderungen auf einen Blick

Wer sich heute für seinen Job weiterbildet, hat gute Chancen auf einen Zuschuss. Das gilt für den Englisch-Sprachkurs, das Studium nach der Ausbildung oder ein Excel-Online-Training in Elternzeit.
 

  • Bildungs- bzw. Qualifizierungsscheck

Mit der Übernahme von bis zu € 500,- unterstützen die Länder Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland Pfalz die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung mit den so genannten Bildungs- oder Qualifizierungsscheck. Einen Bildungs- bzw. Qualifizierungsscheck können Sie bei allen DVA-Veranstaltungen einlösen.Suchen Sie einfach aus unserem Angebot, die für Ihre Arbeitspraxis passende Veranstaltung aus. Den Bildungs- bzw. Qualifizierungsscheck erhalten Sie nach vorheriger Beratung durch die zugelassenen Beratungsstellen:

 

  • Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sog. "Meister-BAföG"
    begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das "Meister-BAföG" unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses. Über die Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen.
    Weitere Infos unter http://www.meister-bafoeg.info/ oder Informationsbroschüre zum Download

 

Für Weiterbildungen haben Bund und Länder mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) und dem Arbeit-von-morgen-Gesetz (AvmG) Instrumente geschaffen um Arbeitgeber im Transformationsprozess und der Kompetenzentwicklung zur Digitalisierung zu begleiten und finanziell zu unterstützen. 

Diese Förderungen im Zuge des Strukturwandels ermöglichen Versicherungsunternehmen und Agenturen je nach Unternehmensgröße zwischen 15% bis zu 100% der Kosten von Weiterbildungen einzusparen. Gleichzeitig können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für in Förderung befindliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragt werden.

 Weitere Informationen zu Förderungen für Arbeitgeber finden Sie hier.