Aktualisierter Rahmenplan für die Finanzanlagenvermittler

31. Oktober 2013 | DVA

Der Rahmenplan für die Sachkundeprüfung „Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“ wurde vom zuständigen Sachverständigengremium, an dem auch das BWV beteiligt war, aktualisiert. Am 29.10.2013 erhielten wir vom DIHK die finale Version. Integriert wurden neue Lernziele und –inhalte, bedingt durch die Vorgaben des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz –AIFM-UmsG).

Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz wurde ein Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) geschaffen, dass das bisherige Investmentgesetz abgelöst hat. Das KAGB umfasst sowohl die Regulierung der Manager von „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)“ und von „Alternativen Investmentfonds  (AIF)“ als auch die Regulierung der offenen und geschlossenen Investmentfonds selbst. Es bildet damit ein in sich geschlossenes Regelwerk im Investmentbereich, d.h. sowohl für sämtliche Fonds als auch für ihre Manager.

Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz sind auch Änderungen des § 34f GewO und der FinVermV verbunden. Änderungen der Anlage 1 zu § 1 Abs. 2 FinVermV, die die inhaltlichen Anforderungen an die Sachkundeprüfung regelt, sind in die aktuelle Auflage des Rahmenplans eingearbeitet worden.

Die Erlaubnistatbestände des § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO wurden zum 22. Juli 2013 an die neue Terminologie des KAGB angepasst. Der Gesetzgeber hat hierfür keine Übergangsregelungen vorgesehen. Das Gesetz ist am 22. Juli 2013 in Kraft getreten (BGBl. 2013, Teil I, Nr. 35 vom 10. Juli 2013, S. 1981 ff.).

Alle Änderungen sind im aktualisierten Rahmenplan kenntlich gemacht.



Ansprechpartner:in
Stefanie Koch 089 455547-711