Nachhaltigkeit in der Versicherungsbranche

Aktuelle Weiterbildungen zum Nachhaltigkeit, ESG & CSR

Nachhaltigkeit und Klimaschutz bewegen die Branche ebenso wie die Gesellschaft. Die Versicherungsunternehmen sind bereits aktiv an der Entwicklung und Erreichung neuer Nachhaltigkeitsziele beteiligt - ob bei Klimaneutralität von Kapitalanlagen, ressourcenschonender Unternehmensführung oder durch den Klimawandel bedingten, nachhaltigen Versicherungsprodukten.
Aus diesem Grund steht die Nachhaltigkeit auch im Fokus der Themenschwerpunkte der DVA als Weiterbildungsanbieter für die Versicherungsindustrie.

Als Deutsche Versicherungsakademie tragen wir alledem Rechnung, indem wir unsere Kunden auch im Bereich der Nachhaltigkeit gewohnt kompetent, professionell und umfassend unterstützen. Als Bildungsanbieter der Branche haben wir für alle Zielgruppen die passenden Angebote im Programm, ob für Mitarbeitende, Führungskräfte, die Unternehmensleitung und Aufsichtsräte:innen oder auch für selbständige Vertriebspartner.

DVA Lehrgang zu Nachhaltigkeit, ESG & CSR

Seminare & Lernprogramme mit Fokus Nachhaltigkeit

Studiengang mit Nachhaltigkeitsausrichtung

Das Thema Nachhaltigkeit hält zunehmend Einzug in alle Bereiche der Versicherungsbranche. Im Rahmen des Bachelors befassen sich die Studierenden insbesondere auch mit der Frage, wie ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit erfolgreich umgesetzt werden kann. In diesem Zusammenhang werden in zahlreichen Modulen des Studiengangs Lösungsansätze für nachhaltige Entwicklung und Positionierung entwickelt. Die Studierenden befassen sich beispielsweise im Modul „Wirtschaftspsychologie“ mit nachhaltigem Konsumverhalten oder gehen in „Management und Recht des Vermittlerbetriebs“ auf Nachhaltigkeitsstrategien für Vermittler ein.

Versicherung ist und war schon immer ein nachhaltiges Geschäftsmodell: ob im Rahmen etwa langfristiger Rentenversprechen oder durch die Aufgabe der Risikoabsicherung, z.B. neuer Technologien, wie beispielsweise der Energiegewinnung über erneuerbare Energieträger. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat sich im Feld der Nachhaltigkeit ganz aktuell positioniert und sieht auch die deutsche Versicherungsbranche in der Pflicht, ihren Teil zu einem nachhaltigen Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft zu leisten. 

Nachhaltigkeit und Klimaschutz - Bedeutung für die Versicherungsbranche

Viele Ansatzpunkte machen das Thema Nachhaltigkeit auch in der Versicherungswirtschaft höchst aktuell:

1. Der Klimawandel beeinflusst die Geschäftsmodelle der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsindustrie direkt

Klimarisiken bedrohen nicht nur Mensch und Natur, sondern haben auch direkte Auswirkungen auf das Geschäftsmodell des Versicherungsschutzes in Produkt- und Preispolitik, der Zeichnung von Risiken bei der Schadenbearbeitung und beeinflussen auch die Kapitalanlage.

2. Gesellschaftlicher Wertewandel bedingt steigende Nachfrage nachhaltiger Versicherungsprodukte

Verändertes Nachfrageverhalten der Verbraucher in Richtung Nachhaltigkeit allgemein und speziell nachhaltiger Versicherungsprodukte oder nachhaltiger („grüner“) Geldanlage ist immer stärker spürbar.

In der Produktentwicklung der Versicherer aber auch der Schadenbearbeitung wird diesen Entwicklungen in weiter zunehmendem Maße Rechnung getragen und es werden auch unablässig neue Ansätze in der Branche entwickelt.

3. Neue gesetzliche Vorgaben & Vorschriften betreffen alle Bereiche der Versicherung - vom Vermittler bis zu den Aufsichtsgremien

Auch in der Versicherungsbranche kommen immer weiter angepasste gesetzliche Regelungen zur Anwendung – nicht zuletzt angestoßen durch die EU-Kommission oder die Regulierung der Aufsichtsbehörden.

Die Richtlinie zur Offenlegung der Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage beispielsweise, verpflichtet Versicherungsvermittler seit März 2021 in der Kundenberatung Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitions-Entscheidungsprozessen offenzulegen.

Genauso verändern sich auch die Anforderungen an Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer:innen und alle Mitarbeitenden . Durch die Integration der Nachhaltigkeitsziele in Solvency II beispielsweise, sind Aufsichtsräte und -gremien gefordert, diese Erwartungen von Gesetzgebern und Behörden zu beaufsichtigen. 

FAQ Nachhaltigkeit

CSR-Berichtspflicht

CSR steht für Corporate Social Responsibility.

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten der EU haben 2014 eine Richtlinie zur Erweiterung der Berichterstattung von großen kapitalmarktorientierten Unternehmen, Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen verabschiedet (sog. CSR-Richtlinie).

Ziel der Richtlinie ist es insbesondere, die Transparenz über ökologische und soziale Aspekte von Unternehmen in der EU zu erhöhen. Dabei geht es um Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen sowie die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Deutschland hat die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz). Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz ist seit dem Geschäftsjahr 2017 auf Lageberichte anwendbar.

Quelle: www.csr-in-deutschland.de/DE/Politik/CSR-national/Aktivitaeten-der-Bundesregierung/CSR-Berichtspflichten/csr-berichtspflichten.html




ESG-Kriterien

ESG ist ein Akronym, das sich aus den englischen Begriffen Environment, Social und Governance zusammensetzt. Gerade Großinvestoren und institutionelle Anleger achten immer häufiger auf die Aspekte nachhaltiger Geldanlagen.


Environment: Beim Umweltaspekt spielt eine Strategie zum Klimaschutz, das schonende Ressourcenmanagement und der Einsatz erneuerbarer Energien eine bedeutende Rolle. Darüber hinaus gilt es, Luft- und Abwasseremissionen zu minimieren und den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren.


Social: Unternehmen mit ESG-Kriterien verpflichten sich, gerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen, die Menschenrechte zu achten, den Arbeitnehmern Zugang zu Weiterbildungen zu ermöglichen und Investitionen in die Sicherheit am Arbeitsplatz sowie die Gesundheit zu tätigen. Darüber hinaus werden Zwangsarbeit und Kinderarbeit ausgeschlossen.


Governance: Bei der Unternehmensführung stellen unabhängige Aufsichtsgremien sicher, dass Korruption oder wettbewerbswidriges Verhalten ausgeschlossen sind. Darüberhinaus verankern die meisten Unternehmen eine erfolgsorientiert Vergütung der Vorstände bei dem Erreichen der Ziele im Bereich der Nachhaltigkeit.


Quelle: praxistipps.focus.de/esg-kriterien-definition-und-erklaerung-des-nachhaltigkeits-ratings_125412


EU-Taxonomie/ Offenlegungsverordnung

Die Offenlegungsverordnung (EU 2019/2088) definiert gemeinsam mit der Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) neue Standards für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen, für die Bewerbung sozialer und ökologischer Aspekte sowie für nachhaltige Investitionen. Darin werden die Ebenen und Ausprägungen der Offenlegung für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater erläutert.
EU-Taxonomie: Anzuwenden ab dem 01. Januar 2022 bzw. 01. Januar 2023
Offenlegungsverordnung: Anwendung seit/ab 10. März 2021 bzw. 01. Januar 2022

Quelle: www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2021/fa_bj_2102_Sustainable_Finance.html



Nachhaltigkeit

„[…] Nachhaltigkeit [bezeichnet] den nicht verschwenderischen, sparsamen , verantwortungsvollen Umgang mit nicht erneuerbaren Ressourcen […] und […] einen die jeweilige Regenerationsfähigkeit berücksichtigenden Umgang mit erneuerbaren bzw. nachwachsenden Ressourcen.“
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) (2018): Nachhaltigkeit

SDG - Sustainable Development Goals

Um global nachhaltige Strukturen zu schaffen, haben die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sich 17 Ziele bis 2030 gesetzt, die in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung festgehalten sind: Die UN-Nachhaltigkeitsziele oder Sustainable Development Goals, kurz SDGs genannt. Die SDGs umfassen alle drei Dimensionen von Nachhaltigkeit: Soziales, Wirtschaft und Umwelt. Zudem sind den Sustainable Development Goals fünf Kernbotschaften als handlungsleitende Prinzipien vorangestellt: Mensch, Planet, Wohlstand, Frieden und Partnerschaft.

Quelle: www.plan.de/sdg-nachhaltige-entwicklungsziele.html



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