Unser IDD Weiterbildungsangebot
EasyLearningIDD zur einfachen Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung IDD
Sie möchten Ihre Lerninhalte für Ihre IDD Weiterbildung ganz individuell auswählen? Buchen Sie unsere EasyLearningIDD Katalog-Lösung im Umfang von 5, 10 oder 15 Stunden und wählen Sie die für Sie passenden Themengebiete aus. So können Sie einfach und flexibel Ihrer gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung nachgehen.
Sie möchten gerne mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen regelmäßig mit einer IDD-Lösung qualifizieren? Dann ist unsere Inhouse-Lösung genau das Richtige für Sie!
Hier erhalten Sie einen Überblick über unser IDD Weiterbildungs-Pakete für Einzelteilnehmer:innen:
EasyLearningIDD - individuell, flexibel und ortsunabhängig
Ihre Vorteile als Nutzer der EasyLearningIDD-Plattform:
- Großer Umfang: Zugriff auf über 190 Stunden Lernprogramme, 250 Stunden Online-Seminare und 30 Stunden Videothek
- Neutralität: Unsere Bildungsangebote umfassen keine Produktschulungen - hier erhalten Sie übergreifendes Versicherungsfachwissen. Weiterbildung pur!
- Immer den Überblick: Jederzeit den aktuellen Status der erreichten Bildungszeit Ihrer IDD Weiterbildung einsehbar
- OnDemand Lernen: Lernen Sie genau dann, wenn es in Ihren Zeitplan passt. Mit der Online-Videothek und den Online-Lernprogrammen können Sie jederzeit Ihr Wissen erweitern.
- Hohe Flexibilität: Große Auswahl an verschiedenen Themengebieten; attraktive Stundenpakete im Umfang von 5, 10 oder 15 Stunden; Orts- und zeitunabhängige Weiterbildungsmaßnahmen
- Bestätigung der IDD-Weiterbildung: Automatische Bereitstellung in digitaler Form nach gelungenem Abschluss und auf Wunsch Übermittlung an gutberaten
- Unternehmenslösung: Auch als maßgeschneiderte Inhouselösung mit individuellen Bildungsinhalten und Unternehmenszugang verfügbar
Film ab: EasyLearningIDD - so funktioniert es!
So funktioniert Ihre individuelle Weiterbildung
Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Weiterbildungsverpflichtung. Mit EasyLearningIDD haben wir ein System entwickelt, mit dem Sie individuell und flexibel Ihre Weiterbildungszeiten erwerben und dokumentieren können. Hierfür wählen Sie aus Online-Seminaren, Lernprogrammen und der Online-Videothek Ihre Qualifizierungen gezielt aus.
Auswahl und Bearbeitung der Inhalte
Sie wählen nach Freigabe aus über 400 Stunden Online-Seminaren, Online-Lernprogrammen oder der Online-Videothek Ihre gewünschten Weiterbildungen aus. Im Rahmen Ihres Stundenkontingents stehen Ihnen 5, 10 oder 15 Stunden Weiterbildungsangebote zur Verfügung.
Zugriff auf Ihre Bildungszeit
Nach Abschluss der Weiterbildung erhalten Sie eine Weiterbildungsbestätigung. Sie können jederzeit auf Ihre erworbenen Bildungszeiten zugreifen und erhalten ein Überblick über Ihre Leistungen.
Dokumentation Ihrer Weiterbildungszeiten
Für jede durchgeführte Maßnahme steht ein Teilnahmezertifikat zur Dokumentation der Weiterbildungszeit zum Download bereit. Zusätzlich wird ein Dokument erstellt, das die absolvierte Weiterbildung für die Einreichung bei der prüfenden Behörde dokumentiert und heruntergeladen werden kann.
EasyLearningIDD für Unternehmen
EasyLearningIDD bieten wir auch als Unternehmenslösung an. Für Ihre Teilnehmergruppen können Sie verschiedene Lernangebote aussuchen. Ihre Teilnehmer:innen können aber auch selbst auswählen, welche Inhalte für sie interessant sind. Sie erhalten dafür Zugriff auf unseren kompletten Katalog aus über 170 Stunden Online-Lernprogrammen, 250 Stunden Online-Seminaren und zusätzlich 30 Stunden Videothek, aus denen Sie Ihre Wunschthemen wählen. Neben festen Stundenkontingenten können wir Ihnen auch andere Zeitumfänge anbieten. Sprechen Sie uns an - gemeinsam erstellen wir die für Sie beste Lösung.
Ihre Vorteile bei der Unternehmenslösung:
- IDD-Weiterbildungsverpflichtung: Sie stellen sicher, dass die geforderte regelmäßige Weiterbildung aller Mitarbeitenden einfach und flexibel erfüllt wird.
- Themenvielfalt: Sie können die Weiterbildungsthemen vorab aus unserem Katalog auswählen oder Ihre Mitarbeitenden entscheiden selbstständig, um ihren individuellen Weiterbildungsbedarf zu decken.
- Dokumentation: Alle Teilnehmenden haben ihre Bildungszeiten im Blick und Sie als Unternehmen können die absolvierten Zeiten Ihrer Fach- und Führungskräfte dokumentieren.
- Individualisierung: Auf Wunsch kann die Lernplattform an Ihr Corporate Identity (CI) angepasst werden.
Sichern Sie sich jetzt Ihre individuelle Lösung!
Themenüberblick
Über 400 Stunden Bildungszeit - wählen Sie Ihr Angebot:
Sie wählen aus über 400 Stunden Weiterbildungen die Themen, die zu Ihrer persönlichen Laufbahn und Entwicklung passen. Neben regelmäßig stattfindenden Online-Seminaren können Sie auch aus unseren Lernprogrammen oder unserer Online-Videothek Ihre Weiterbildungen auswählen. Damit haben Sie die Möglichkeit, Ihren erforderlichen Weiterbildungsbedarf ganz individuell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Lebensumstände anzupassen.
Hier bekommen Sie einen Überblick zu unseren Themen:
Versicherungsfachwissen
Fachliche Grundlagen
- im Privatkundengeschäft z.B. Lernprogramme zur Kraftfahrtversicherung, Lebens- und Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung – oder aktuelle Online-Seminare wie „Dienstunfähigkeit in der Beamtenversorgung“ oder „Versicherungsmöglichkeiten von E-Bikes, E-Rollern Pedelecs“. Außerdem Lernvideos wie z.B. „Berufsunfähigkeitsabsicherung in Versorgungswerken“
- im Gewerbekundengeschäft z.B. Lernprogramme zur Bauleistungsversicherung, gewerblichen Elektronikversicherung, Haftpflicht, Maschinenversicherung – oder aktuelle Online-Seminare wie „Risikoerfassung von Betriebshaftpflichtversicherungen“ oder „Absicherung von Hausverwaltern“ oder zur betrieblichen Altersversorgung. Außerdem Lernvideos wie z.B. „Betriebliche Krankenversicherung“
Digitalisierung
Themen zum Aufbau der Digitalkompetenz in Vertrieb und Innendienst:
- z.B. Lernprogramme zur Online-Kommunikation für Kundengespräche – zufriedene Kunden über Distanz
- oder aktuelle Online-Seminare wie „Cyber-Versicherungen im Makleralltag“
Wirtschaft und Recht
Fachliche Grundlagen zu Wirtschafts- und Rechtsthemen:
- z.B. Lernprogramme zu Themen wie z.B. Geldwäscheprävention für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler, Versicherungsvertragsgesetz, Datenschutz im Rahmen der Kundenberatung
- oder aktuelle Online-Seminare wie wie „Code of Conduct in der Versicherungsvermittlung“ oder „Schenkungs, Erb- und Steuerrecht für die Vorsorge- und Investmentberatung“
- Außerdem Lernvideos wie z.B. „Nachhaltigkeit in der Finanzdienstleistung“
Soft Skills und Kommunikation
Themen zum Aufbau der kommunikativen Kompetenz in Führung und Vertrieb:
- z.B. Lernprogramme zu Kommunikation im Umgang mit Kunden, Konfliktlösung, Präsentation, Zeitmanagement
- oder aktuelle Online-Seminare wie „Marketing rechtssicher gestalten“ oder „Facebook für Makler“
FAQ - Aktuelle Fragen rund um die Umsetzung der IDD
Die Inhalte dieser Seite basieren auf der Verordnung vom 20.12.2018 sowie der von der BaFin und DIHK veröffentlichten und aktualisierten FAQ Liste:
Auf welcher gesetzlichen Grundlage besteht die Weiterbildungsverpflichtung?
Wer ist zur IDD Weiterbildung verpflichtet?
- Haupt- und nebenberufliche Versicherungsvermittler und -berater mit Erlaubnis
- Beschäftigte, die unmittelbar bei der Beratung oder der Vermittlung mitwirken (z. B. Mitarbeiter im Vertrieb).
- Mitarbeiter die beraten, unmittelbar mit der Vorbereitung von Versicherungsverträgen befasst sind, bei der Verwaltung und Erfüllung von Versicherungsverträgen, auch im Schadensfall, mitwirken oder unterstützen.
- Beschäftigte der Schadensbearbeitung und -regulierung mit Einfluss auf das Regulierungsergebnis.
- Gebundene Versicherungsvermittler nach § 34d Absatz 7 Nummer 1 GewO („Ausschließlichkeitsvertreter“)
Welche IDD-Weiterbildungszeit muss erfüllt werden?
Sind Teilzeitmitarbeiter bzw. geringfügig Beschäftigte in vollem Umfang zur Weiterbildung verpflichtet?
Gibt es Ausnahmen bei Unterbrechungen der Tätigkeit, Elternzeit, Krankheit oder unterjähriger Aufnahme der Tätigkeit?
Die Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) sieht grundsätzlich keine Ausnahme von der 15-stündigen Weiterbildungspflicht vor. Dies gilt auch bei unterjähriger Aufnahme oder Unterbrechung der Tätigkeit. Härtefälle müssen im Einzelfall entschieden werden, wenn z.B.
- Die Weiterbildungsmaßnahme aufgrund nahezu ganzjähriger Krankheit aus tatsächlichen Gründen nicht absolviert werden konnte
- Die Mutterschutzfrist und Elternzeit einer abhängig Beschäftigten nahezu das komplette Kalenderjahr umfasst.
Sind nur Mitarbeitende mit Kundenkontakt zur IDD Weiterbildung verpflichtet?
Sind auch Führungskräfte von der Weiterbildungspflicht betroffen?
Kann die Weiterbildungsverpflichtung auf andere Personen übertragen (delegiert) werden?
Der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person kann die Weiterbildungspflicht auf Angestellte mit Vertretungsbefugnis (Prokura, Handlungsvollmacht etc.) übertragen, wenn er selbst nicht vermittelnd oder beratend tätig ist.
Beschäftigte, denen die Weiterbildungspflicht übertragen wurde, müssen die Beschäftigten der Vermittlung und Beratung beaufsichtigen.
Was gilt bei einer juristischen Person (z.B. GmbH, AG) zur Weiterbildungsverpflichtung?
Wer unterliegt nicht der Weiterbildungsverpflichtung?
- Beschäftigte ohne Bezug zur Versicherungsvermittlung- und beratung (z.B. Buchhaltung, Personalabteilung).
- Produktakzessorische Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung. Allerdings dürfen Versicherungsunternehmen nur mit produktakzessorischen Vermittlern zusammenarbeiten, die eine regelmäßige Fortbildung nachweisen.
- Annexvermittler ohne Erlaubnis nach § 34d Absatz 8 GewO
- Auszubildende bei Tätigkeiten im Rahmen der Berufsausbildung
- Vertriebsvorstände eines Versicherungsunternehmens unter den Voraussetzungen des § 48 Abs. 2 S. 4 VAG
Welche Weiterbildungsmaßnahme wird anerkannt?
Die gewählten Weiterbildungsmaßnahmen sollen sicherstellen, dass die berufliche Handlungsfähigkeit des Weiterbildungspflichtigen aufrechterhalten, angepasst oder erweitert wird. Dabei steht bei jeder Weiterbildungsmaßnahme der Kundennutzen im Vordergrund. Es sollte also immer der Bezug zur Versicherungsvermittlung und -beratung erkennbar sein (Anlage 1 VersVermV, Anlage 1 VAG).
Dementsprechend werden Weiterbildungen, die keinen konkreten Kundennutzen haben, nicht anerkannt. Dazu zählen beispielsweise Seminare zur allgemeinen Betriebswirtschaft. Das Gleiche gilt für Weiterbildungsveranstaltungen im Bereich Finanzanlagen, Immobiliendarlehen und Bausparen.
Anerkannt werden zugelassene Maßnahmen unabhängig davon, ob sie in Form von Präsenzveranstaltungen, E-Learnings, Blended-Learnings oder Einzeltrainings absolviert werden. Weiterbildungen im Selbststudium werden nur anerkannt, wenn zusätzlich eine Lernerfolgskontrolle durchgeführt wird.
Bei welchem Bildungsanbieter kann ich eine Weiterbildung durchführen?
Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen, bei welchem Bildungsanbieter die Weiterbildung durchgeführt wird. Die Bildungsanbieter müssen aber entsprechende Vorgaben bezüglich Planung, Vorbereitung und Durchführung sowie bei der Berücksichtigung der anerkannten Inhalte einhalten. Alle Weiterbildungen, die bei der DVA mit Bildungszeit ausgewiesen werden, entsprechen diesen Vorgaben.
Kann ich auch mit Lernprogrammen Bildungszeiten erhalten?
Kann ich bei Teilnahme an einem Online-Seminar / Webinar Bildungszeiten erhalten?
Wie muss ich meine 15h-Weiterbildungspflicht nachweisen?
Die Erfüllung der Weiterbildungspflicht muss erst nach Aufforderung der zugewiesenen Aufsichtsbehörde (IHK) nachgewiesen werden. Sie sind dazu verpflichtet, die Nachweise Ihrer Weiterbildungsmaßnahmen auf einem dauerhaften Datenträger und in den Geschäftsräumen für fünf Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in welchem die Weiterbildung stattfand, aufzubewahren.
Aus den Nachweisen müssen der Name des Weiterbildungspflichtigen, Datum, Umfang, Inhalt und Bezeichnung der Maßnahme sowie die Kontaktdaten des Weiterbildungsanbieters hervorgehen.
Welche Konsequenzen drohen bei Nichterfüllung der Weiterbildungspflicht?
Die Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) sieht vor, dass der Weiterbildungsverpflichtete, der den Anforderungen der Weiterbildungspflicht nicht nachkommt, eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 144 Abs. 2 Nr. 1b der Gewerbeordnung begeht.
Die unterlassene Weiterbildung führt neben Bußgeldern und der Einleitung einer Zuverlässigkeitsprüfung auch zur Haftung. Denn gegenüber dem Kunden ist eine nicht hinreichende Weiterbildung eine unvermeidliche Pflichtverletzung, die es dem Kunden leicht macht, Schadenersatzforderungen zu erreichen.
Müssen die erworbenen Weiterbildungszeiten an „gut beraten“ gemeldet werden?
Haben Sie weitere Fragen? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren:







