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Für die Beratung und Vermittlung von Finanz- und Vermögensanlagen, ist gesetzlich nach § 34f GewO eine Erlaubnis (Sachkunde) erforderlich.
Mit den DVA-Qualifizierungsangeboten können Sie sich in unterschiedlichen Lernformaten auf die IHK-Sachkundeprüfung vorbereiten.