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Vom vielfach kritisierten Honorarannahmeverbot für Vermittler wurde Abstand genommen. Die Ausnahme von der Beratungspflicht für Versicherungsunternehmen bleibt bestehen, wenn der Vertrag mit dem Versicherungsnehmer von einem Versicherungsmakler vermittelt wird.
In Bezug auf die Weiterbildungspflicht sind lediglich vertraglich gebundene Vermittler und mitwirkende Beschäftigte ausgenommen, solange sie Versicherungen vermitteln, die eine Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware oder zur Erbringung einer Dienstleistung darstellen.
In den Seminaren Handelsvertreterrecht Aktuell und Maklerrecht Aktuell erfahren Fach- und Führungskräfte im (Makler-)Vertrieb u.a. alles Wesentliche zur Umsetzung der IDD und den Folgen für die Beratungstätigkeit.