Neue Transparenz-Verordnung: Wichtige To Dos für Vermittler

Neue Transparenz-Verordnung: Wichtige To Dos für Vermittler

04. Mai 2021 | DVA

Seit 10. März sind Versicherungen und Vermittler, aufgrund der in Kraft getretenen Transparenz-Verordnung, verpflichtet anzugeben, ob sie sich mit dem Thema Nachhaltigkeit in Produkten und Beratung befassen.

Was sind dabei aber die wichtigsten To Dos, die Vermittler im Blick haben sollten? Die DVA gibt Ihnen hier einen Überblick.

To Do 1: Entscheidungen treffen und auf der Website dokumentieren

Das Ziel der Transparenz-Verordnung ist es, Anleger – und damit auch Kunden von Vermittlern – aufzuklären: Wird das Thema Nachhaltigkeit in der Beratung berücksichtigt oder nicht?

Dieser Vorsatz sollte nun auch auf der Website des Unternehmens klar und verständlich kommuniziert werden. Vermittler könnten beispielsweise erklären, dass

  • im Rahmen der Beratung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Basis der von Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen berücksichtigt werden oder
  • solche Aspekte im Rahmen der Beratung nur bedingt oder gar nicht berücksichtigt werden können, z.B. für die Kapitalanlage die Kohle und Waffen-Industrie.

 

To Do 2: TVO-Infos auf der Website sofort ersichtlich machen

Fügen Sie alle Informationen zur TVO auf den jeweiligen Produktseiten des eigenen Internetauftritts ein. Bei der Erstellung einer neuen Seite, verweisen Sie von der Startseite Ihrer Website mit einem Link auf die TVO-Informationen. So erleichtern Sie Vermittler und Kunden die Suche. 

 

To Do 3: Vorvertragliche Informationen, Vergütung und Co. auf der Website veröffentlichen

Schaffen Sie für den Kunden Klarheit. Das ist ein gemeinsamer Auftrag für Produktanbieter und Vermittler:

  • Produktanbieter müssen erklären, ob und wie das Thema Nachhaltigkeit bei der Tätigkeit einbezogen wird (z. B. das Zielvorhaben von nachhaltigen Investitionen).
  • Vermittler müssen schildern, ob Nachhaltigkeitsrisiken ein grundsätzlicher Auswahl-Faktor für die entsprechenden Produkte sind und wie diese Risiken beurteilt werden (z. B. auf Grundlage vorvertraglicher Informationen des Anbieters).

 

ToDo 4: Mustervorlagen für Vermittler auf der Website zur Verfügung stellen

Mustervorlagen können die eigene Rolle im Vermittlerbetrieb zutreffend beschreiben. 

Vermittlerverbände bieten hier ihren Mitgliedern entsprechende Unterstützung. Der ausführliche Beratungsleitfaden „Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien von Lebensversicherungsprodukten“ bietet weitere Informationen zur Ausführung im Vermittlungsbetrieb.

 

Die Neuregelungen haben aber nicht nur Verpflichtungen zur Folge

Für Vermittler eröffnen sich neue Möglichkeiten mit dem Thema Nachhaltigkeit auch neue Kunden zu gewinnen. Die Nachfrage nach unabhängiger Beratung auch in Bezug auf Nachhaltigkeit ist groß. Nachhaltigkeit in der Beratung sichert auch nachhaltigen Erfolg. 

Mit passenden Produkten wie die GrüneRente der Stuttgarter und kompetenter Vertriebsunterstützung ist es einfach, nachhaltige Produkte auch in der bAV einzuführen.

Die Deutsche Versicherungsakademie (DVA) unterstützt Sie gerne mit zahlreichen Weiterbildungsmöglichkeiten zum Thema bAV.

Ansprechpartner:in
Marlen Flach 089 455547-742