Neuer Entwurf der Verordnung zur Umsetzung der IDD

Neuer Entwurf der Verordnung zur Umsetzung der IDD

28. Juni 2018

Mit Spannung erwartet die Versicherungsbranche die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (IDD).

Die Bundesregierung hat nun einen neuen Entwurf beschlossen. Unter anderem sind folgende Änderungen zur Vorversion im Hinblick auf die Weiterbildungspflicht enthalten:    

  • Kontrollen des Lernerfolges sollen nur bei Weiterbildungsmaßnahmen im Selbststudium erforderlich sein.
  • Vermittler mit eigener Registrierung haben nur auf Anordnung der zuständigen IHK eine Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht durch sie und ihre zur Weiterbildung verpflichteten Beschäftigten abzugeben.
  • Die Weiterbildung soll die Aufrechterhaltung der Fach- und personalen Kompetenz gewährleisten. Die inhaltlichen Anforderungen sind damit nicht mehr nur an den Inhalten der Sachkundeprüfung ausgerichtet.
  • Es gibt keine Ausnahme von der 15-stündigen Weiterbildungspflicht für eine unterjährige Tätigkeitsaufnahme oder -unterbrechung im Kalenderjahr. Nur wer, z.B. aufgrund von Elternzeit, im gesamten Kalenderjahr keine weiterbildungspflichtige Tätigkeit ausübt ist befreit.  

Ausführliche Informationen rund um die IDD finden Sie immer aktuell auf unseren Info-Seiten unter www.versicherungsakademie.de/idd


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