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Der BIBB-Hauptausschuss („Parlament der Berufsbildung“) hat eine Formulierung empfohlen, mit der ab 1. Januar 2014 in Zeugnissen der beruflichen Bildung die Zuordnung des Abschlusses zum jeweiligen Niveau im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR/EQR) nachgewiesen werden soll. Die Formulierung soll in Zeugnissen von Abschluss-, Umschulungs- sowie Fortbildungsprüfungen gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) aufgenommen werden. Die Empfehlung wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Für die Abschlusszeugnisse für Kaufleute für Versicherungen und Finanzen lautet das beispielsweise „Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 4 zugeordnet“; vgl. Bundesanzeiger vom 17.10.2013, Seite 2.