Das neue Reisekostenrecht

04. Juni 2013 | DVA

Das neue Regelwerk zum Reisekostenrecht tritt ab 1. Januar 2014 in Kraft. Dies wird direkte Auswirkungen in den Bereichen Personal, Entgelt- und Reisekostenabrechnung, Finanzbuchhaltung sowie Controlling nach sich ziehen. Dabei wird die Bewertung von Reisekosten in steuerrechtlicher Hinsicht beeinflusst werden und alle damit im Zusammenhang stehenden arbeitsrechtlichen Fragen. Aus diesem Grunde wird es unzureichend sein, wenn Arbeitgeber lediglich ihre bestehenden betrieblichen Reisekostenrichtlinien überprüfen und anpassen. Vielmehr wird im Einzelfall auch eine Angleichung einzelvertraglicher Vereinbarungen notwendig sein.

Erfahrene Rechtsanwälte aus Wirtschaft und Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen (AGV) bereiten im neuen Seminar der DVA die Teilnehmer optimal auf die bevorstehenden Veränderungen vor und vermitteln anhand von praktischen Beispielen die rechtsichere Umsetzung.

Reisekostenrecht

  • Termin: 9. September 2013 in München
  • Teilnahmegebühr: € 490,- zzgl. gesetzl. MwSt.

Neben den inhaltlichen Neuerungen der Reisekostenreform werden mit den Teilnehmern offene Fragestellungen identifiziert und Lösungswege diskutiert. Dies ermöglicht eine störungsfreie betriebliche Implementierung. Im Herbst erscheint ein Anwendungsschreiben durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF), dieses wird auf der Veranstaltung erörtert.

Sichern Sie sich gleich heute die Teilnahme an der Veranstaltung.