Der BREXIT ist geschafft – doch es bleibt weiterhin spannend!

04. Februar 2020

Wie es weitergeht ist noch nicht klar, doch bis die Details geklärt sind gilt eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember dieses Jahres.

Doch was bedeutet das konkret für die Versicherungsindustrie? Was bleibt, was ändert sich?

Genau auf diese Fragestellungen geht unser neuestes Seminar BREXIT - Versicherungsrecht der Übergangszeit 2020 genauer ein.

Der langjährige Fachexperte Prof. Dr. jur. Harald Hermann (em. Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftsprivatrecht und Versicherungsrecht der Universität Nürnberg-Erlangen) geht im Seminar auf den aktuellen Rechtsstand und die neueste Gesetzeslage ein. Basierend darauf wird aufgezeigt welche Normen und Prinzipien bis zum Ablauf der Übergangszeit und voraussichtlich auch ab 2021 noch weiter Geltung haben werden.

Um der Komplexität und Dynamik des Themas gerecht zu werden, wird der Inhalt des Seminars tagesaktuell auf die politischen Entwicklungen angepasst. 

Mehr Informationen zum Seminar

Ansprechpartner:in
Stephanie Lassas 089 455547-752