Entwurf zur IDD-Verordnung

Entwurf zur IDD-Verordnung

03. November 2017 | DVA

Im Januar 2017 wurde der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD Verordnung) beschlossen. Bis zum 23.2.2018 soll der IDD Gesetzentwurf in nationales Recht umgesetzt werden.

Das Wirtschaftsministerium hat nun einen ersten Entwurf für eine Versicherungsvermittler-Verordnung vorgelegt. Bis zum 24. November können Stellungnahmen eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Aktuelles zur Umsetzung der IDD-Verordnung erfahren Sie auf der Tagung Versicherungsvermittlung Aktuell.

Update zur IDD Verordnung:

Zum 23. Februar 2018 wurde der IDD Gesetzentwurf 2016/97 zum Versicherungsvertrieb in deutsches Recht umgesetzt. Damit wurden die erforderlichen Änderungen in der Gewerbeordnung (GewO) und im Versicherungsvertrags- und Versicherungsaufsichtsgesetzt umgesetzt.

Der Verordnungsentwurf zur Umsetzung der IDD Verordnung, der die Ausgestaltung der neuen Weiterbildungspflicht regeln soll, liegt in einer ersten Version bereits vor.

Der IDD-Gesetzentwurf sieht vor, dass Mitarbeiter, die im Versicherungswesen vertrieblich tätig sind, sich 15 Stunden pro Jahr weiterbilden. Für das laufende Jahr 2018 sind 12,5 Stunden angesetzt.