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Das Wirtschaftsministerium hat nun einen ersten Entwurf für eine Versicherungsvermittler-Verordnung vorgelegt. Bis zum 24. November können Stellungnahmen eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Aktuelles zur Umsetzung der IDD-Verordnung erfahren Sie auf der Tagung Versicherungsvermittlung Aktuell.
Update zur IDD Verordnung:
Zum 23. Februar 2018 wurde der IDD Gesetzentwurf 2016/97 zum Versicherungsvertrieb in deutsches Recht umgesetzt. Damit wurden die erforderlichen Änderungen in der Gewerbeordnung (GewO) und im Versicherungsvertrags- und Versicherungsaufsichtsgesetzt umgesetzt.
Der Verordnungsentwurf zur Umsetzung der IDD Verordnung, der die Ausgestaltung der neuen Weiterbildungspflicht regeln soll, liegt in einer ersten Version bereits vor.
Der IDD-Gesetzentwurf sieht vor, dass Mitarbeiter, die im Versicherungswesen vertrieblich tätig sind, sich 15 Stunden pro Jahr weiterbilden. Für das laufende Jahr 2018 sind 12,5 Stunden angesetzt.