Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung verabschiedet

Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung verabschiedet

25. April 2016 | BWV Bildungsverband

Die zur vollständigen Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie gehörende „Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)“ ist am 22.04.2016 durch den Bundesrat verabschiedet worden.

Damit sind nun die Details, zum Beispiel zu den Inhalten der Sachkundeprüfung und der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, bekannt. Den Beschluss zur Verordnung finden Sie hier.

Zusätzlich profitieren nun auch Finanzfachwirte (FH) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule von der Anerkennungsregelung. Voraussetzung ist, dass mindestens eine einjährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung vorliegt.

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