BREXIT - Versicherungsrecht der Übergangszeit
BREXIT - Versicherungsrecht der Übergangszeit

BREXIT - Versicherungsrecht der Übergangszeit

Was bleibt/was ändert sich?

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Die individuelle Unternehmenslösung für Ihre Mitarbeiter

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  • Lohnend – Kostenvorteil ab 5 Personen
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Trotz verhinderter Komplikationen eines „cold“ BREXIT ist die Praxis beunruhigt, wie es weiter geht, nachdem der Austritt aus der EU erfolgt ist. Während einer sog. Übergangszeit bleibt vieles, aber nicht alles beim Alten. Laufende Verträge und Neuabschlüsse sind davon berührt. Zudem werden zahlreiche neue Gesetze erlassen werden, die auf die neue Selbständigkeit des Vereinigten Königreichs reagieren und doch auch an bewährten EU-Traditionen festhalten werden.

Die Inhalte des Seminars werden vom Referenten, Prof. Dr. jur. Harald Herrmann, em. Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftsprivatrecht und Versicherungsrecht der Universität Nürnberg-Erlangen, tagesaktuell auf die politischen Entwicklungen angepasst.

Ziele / Nutzen

Im Rahmen des Seminars wird der aktuelle Rechtsstand aufgezeigt und erläutert, welche Normen und Prinzipien voraussichtlich auch bis zum Ablauf der Übergangszeit und ab 2021 noch Geltung haben werden.

Inhalte

Hauptthemen

  • Versicherungszulassung und Aufsichtsrechte;
  • Vertragsanbahnung und Abschluss von Versicherungsverträgen;
  • Besonderheiten bei Beteiligung von Agenten, Maklern und Beratern; Erfüllungspflichten und nach-vertragliche Obliegenheiten;
  • branchenspezifische Neuerungen.

Teilnahmeinformationen

Zielgruppe

Versicherungspraktiker ohne besondere juristische Vorkenntnisse

Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.

Info-Cockpit

Termine

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Dauer

2 Tage

Abschluss

Dauer

2 Tage

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Lorena Mach

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