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Als JAV-Vertreter kümmern Sie sich um die Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer und Azubis unter 25 Jahren in Ihrem Unternehmen. Unsere speziell auf die Versicherungsbranche ausgerichteten Seminare bereiten Sie praxisnah auf Ihre Aufgaben vor und vermitteln Ihnen das notwendige Wissen, um aktiv Einfluss zu nehmen.
In unseren Schulungen erhalten Sie umfassende Einblicke in die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die Handlungsspielräume, die Ihnen helfen, Ihre Rolle effektiv auszufüllen und die Belange Ihrer Kollegen kompetenz zu vertreten.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) hat nicht nur das Recht auf regelmäßige Weiterbildung, sondern ist auch verpflichtet, diese in Anspruch zu nehmen.
Mit der Übernahme Ihres Amtes in der JAV haben Sie zahlreiche Rechte und Pflichten übernommen. Um Ihre Aufgaben verantwortungsvoll wahrzunehmen, benötigen Sie spezielle Kenntnisse, insbesondere im Bereich des Betriebsverfassungs- und Arbeitsrechts.
Daher ist es unerlässlich, dass jedes JAV-Mitglied sich umfassend auf sein Mandat vorbereitet. Sie sind nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, sich die erforderlichen Kenntnisse durch entsprechende Seminare anzueignen (BAG vom 21.04.1983 – 6 ABR 70/82 und vom 05.11.1981 – 6 ABR 50/79).
Im Interview mit unserem Referenten Prof. Dr. Arnd Diringer erfahren Sie mehr zu den Besonderheiten der Arbeitnehmervertreter-Seminare, Gestaltungsmöglichkeiten im Betriebsrat und dem richtigen Zeitpunkt, Rechte und Pflichten wahrzunehmen.
Überlegen Sie, welche Themen und Fähigkeiten für Ihre Rolle als JAV-Mitglied wichtig sind. Eine gezielte Vorbereitung hilft Ihnen, das JAV-Seminar optimal zu nutzen. Sie können Ihre Fragen und Themen mit in die Workshops bringen, um praxisnahe Lösungsansätze zu erhalten. Denken Sie gerne darüber nach, welche Themen Ihrer jungen Kolleginnen und Kollegen aktuell beschäftigen und wie Sie deren Interessen noch effektiver vertreten können.
In unseren mehrtägigen JAV-Schulungen bieten wir außerhalb der Seminarzeiten ein gemeinsames Freizeitprogramm an, um den Austausch zwischen den Teilnehmenden in einer entspannten Atmosphäre zu fördert. Sie sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen – Die Teilnahme daran ist freiwillig.
Sie werden praxisnah in die Rechte und Pflichten eines JAV-Mitglieds eingeführt. Darüber hinaus lernen Sie, wie Sie Ihre Führungskompetenzen aufbauen und Ihre Zeit zwischen Ausbildung und JAV-Aufgaben besser managen können.
Unsere JAV-Seminare werden von einem hochqualifizierten Team aus erfahrenen Fachreferentinnen und -referenten durchgeführt.
Unser Team besteht aus Rechtsanwältinnen und Anwälten, die in der Praxis tätig sind, erfahrenen Richterinnen & Richern des Arbeitsgerichts sowie Betriebsrätinnen und Betriebsräten aus verschiedenen Versicherungsunternehmen. Zudem wird jedes Seminar von einer Kommunikationstrainerin oder einem Kommunikationstrainer geleitet, die als zentrale Ansprechpartner fungieren. Auf diese Weise gewährleisten wir, dass unsere Teilnehmeroptimal unterstützt werden und den größtmöglichen Lernerfolg erzielen.
Im Seminarpreis sind alle relevanten Leistungen wie Seminarunterlagen, Verpflegung (ehem. Tagungspauschale) enthalten. Zusätzlich fallen rein die Übernachtungskosten an, die Sie der Preisübersicht Übernachtungskosten entnehmen können.
Unsere JAV-Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von JAV-Mitgliedern in der Versicherungsbranche zugeschnitten. Die Inhalte sind praxisnah und branchenspezifisch, ergänzt durch Networking-Möglichkeiten.
Grundlagenschulungen zu Arbeitsrecht, Jugendarbeitsschutzgesetz und Beteiligungsrechten sind essenziell, um Ihre Rolle als JAV-Mitglied erfolgreich auszuführen.
Ja, auch Ersatzmitglieder können an JAV-Schulungen teilnehmen, besonders wenn sie regelmäßig an Gremienarbeit beteiligt sind.
Es gibt keine Obergrenze für JAV-Seminare, solange sie für Ihre Aufgaben relevant sind. Der Arbeitgeber muss die Kosten für erforderliche Schulungen übernehmen.
Ja, die Teilnahme an JAV-Seminaren gilt als Arbeitszeit, und Sie werden dafür vom Arbeitgeber freigestellt.
Der Arbeitgeber kann die Teilnahme an JAV-Schulungen nicht pauschal ablehnen, solange sie für Ihre Aufgaben notwendig sind. Bei Uneinigkeiten kann das Thema im Gremium geklärt werden.
Ja, als JAV-Mitglied haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Schulungen. Dieser ist im Betriebsverfassungsgesetz (§ 37 Abs. 6) geregelt und gewährleistet, dass Sie an erforderlichen Schulungen teilnehmen dürfen, um Ihre Aufgaben wahrzunehmen.