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Willkommen bei unseren spezialisierten Seminaren für Betriebsräte in der Versicherungswirtschaft!
Unsere, gemeinsam mit dem AGV entwickelten Weiterbildungen, sind genau auf die aktuellen Herausforderungen und Pflichten von Betriebsratsmitgliedern der Assekuranz zugeschnitten. In unseren praxisorientierten Schulungen lernen Sie, wie Sie Ihre Rolle als Betriebsrat effektiv ausfüllen können. Unser erfahrenes Referententeam vermittelt Ihnen aktuelles Wissen in kleinen Gruppen, damit Sie von einem intensiven Austausch profitieren. Unser Ziel ist es, nicht nur Ihre Fachkenntnisse zu erweitern, sondern auch Ihnen die Möglichkeit zu geben, brancheninterne Netzwerke zu knüpfen, die über die Veranstaltungen hinaus von Wert sind.
Betriebsratsmitglieder haben nicht nur ein Recht auf regelmäßige Weiterbildung, sondern sind auch dazu verpflichtet!
Mit der Übernahme des Betriebsratsamtes haben Sie viele Rechte und Pflichten übernommen. Voraussetzung um das Ihnen anvertraute Amt verantwortungsvoll auszuführen zu können, sind spezielle Kenntnisse insbesondere in Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht.
Jedes Betriebsratsmitglied hat sich deshalb auf sein Mandat umfassend vorzubereiten und ist aus diesem Grund nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, sich die hierfür erforderlichen Kenntnisse durch entsprechende Seminare anzueignen (BAG vom 21.04.1983 – 6 ABR 70/82 und vom 05.11.1981 – 6 ABR 50/79).
Als Mitglied des Betriebsrats sind Sie von Ihren Kolleg:innen gewählt worden, um die Interessen der Arbeitnehmer:innen zu wahren. Damit Sie für diese verantwortungsvolle Aufgabe bestens gerüstet sind, sollten Sie Ihr Wissen regelmäßig auf den aktuellsten Stand bringen.
Das Seminarangebot speziell für den Betriebsrat der Versicherungswirtschaft bietet Ihnen hierbei die optimale Unterstützung:
Im Interview mit unserem Referenten Prof. Dr. Arnd Diringer erfahren Sie mehr zu den Besonderheiten der Arbeitnehmervertreter-Seminare, Gestaltungsmöglichkeiten im Betriebsrat und dem richtigen Zeitpunkt, Rechte und Pflichten wahrzunehmen.
Überlegen Sie, welche spezifischen Themen oder Fähigkeiten für Ihre Rolle im Betriebsrat wichtig sind. Eine gezielte Vorbereitung hilft Ihnen, das Seminar optimal zu nutzen und Ihre individuellen Bedürfnisse zu adressieren.
Im Seminarpreis sind alle relevanten Leistungen wie Seminarunterlagen, Verpflegung (ehem. Tagungspauschale) enthalten. Zusätzlich fallen rein die Übernachtungskosten an, die Sie der Preisübersicht Übernachtungskosten entnehmen können.
In unseren mehrtägigen Präsenzveranstaltungen bieten wir außerhalb der Seminarzeiten ein gemeinsames Freizeitprogramm an, das den Austausch in einer entspannten Atmosphäre fördert. Sie sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen – Ihre Teilnahme ist jedoch vollkommen freiwillig.
Online-Seminare: Unsere aktuellen Online-Seminar halten Sie sich stets auf dem neuesten Stand zu wichtigen Themen wie Arbeitsrecht und der Betriebsratswahl. Diese Formate ermöglichen flexible Teilnahme und regelmäßige Updates.
Inhouse-Schulungen: Wir bieten individuell angepasste Schulungen direkt in Ihrem Unternehmen an, die speziell auf die Bedürfnisse und Herausforderungen Ihres Gremiums abgestimmt sind.
Unsere Seminare werden von einem hochqualifizierten Team aus erfahrenen Fachreferentinnen und -referenten durchgeführt.
Unser Team besteht aus Rechtsanwältinnen und Anwälten, die in der Praxis tätig sind, erfahrenen Richterinnen & Richern des Arbeitsgerichts sowie Betriebsrätinnen und Betriebsräten aus verschiedenen Versicherungsunternehmen. Zudem wird jedes Seminar von einer Kommunikationstrainerin oder einem Kommunikationstrainer geleitet, die als zentrale Ansprechpartner fungieren. Auf diese Weise gewährleisten wir, dass unsere Teilnehmeroptimal unterstützt werden und den größtmöglichen Lernerfolg erzielen.
Wir bieten spezielle Betriebsrats-Weiterbildungen, die exklusiv für Mitglieder der Versicherungsbranche entwickelt wurden.
Unsere Seminare zeichnen sich durch branchenspezifische Inhalte aus, die direkt auf die Anforderungen von Betriebsratsmitgliedern zugeschnitten sind. Sie profitieren von erfahrenen Referent:innen bestehend aus Betriebsräte:innen aus der Assekuranz, Rechtsanwält:innen und Richter:inen, die Ihnen aktuelles Wissen vermitteln.
Darüber hinaus fördern wir den Austausch in interaktiven Formaten und bieten Networking-Möglichkeiten mit anderen Betriebräten aus der Versicherungswirtschaft, um wertvolle Kontakte innerhalb der Branche zu knüpfen.
Betriebsratsschulungen, die als Pflichtseminare gelten, sind in der Regel Grundlagenseminare, die alle notwendigen rechtlichen und praktischen Kenntnisse für die Ausübung der Betriebsratsarbeit vermitteln. Diese Seminare decken Themen wie Betriebsverfassungsgesetz, Mitbestimmung und Arbeitsrecht ab.
Ja, Ersatzmitglieder des Betriebsrats haben ebenfalls die Möglichkeit, an Schulungen teilzunehmen, insbesondere wenn sie häufig in die Gremienarbeit einbezogen werden.
Es gibt keine festgelegte Obergrenze für die Anzahl der Seminare, die ein Betriebsrat besuchen darf. Wichtig ist, dass die Schulungen relevant für die aktuellen Aufgaben und Herausforderungen des Betriebsrats sind. Der Arbeitgeber muss die Kosten für erforderliche Seminare übernehmen.
Ja, die Zeit, die Sie für die Teilnahme an Betriebsratsschulungen aufwenden, gilt als Arbeitszeit. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie während der Schulung von der Arbeit freizustellen, ohne dass dies zu einem Verlust Ihres Gehalts führt.
Der Arbeitgeber kann die Teilnahme an Schulungen nicht pauschal ablehnen, wenn die Seminare für die Aufgaben des Betriebsrats erforderlich sind. Sollte es jedoch Uneinigkeiten über die Notwendigkeit eines speziellen Seminars geben, muss der Betriebsrat das Thema klären und gegebenenfalls einen Beschluss fassen.
Ja, als Betriebsrat haben Sie das Recht, an Schulungen und Weiterbildungen teilzunehmen. Dieser Anspruch ist in § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes festgelegt. Dieser Paragraph regelt, dass Betriebsratsmitglieder Anspruch auf die Teilnahme an erforderlichen Schulungen haben, die für die Ausübung ihrer Aufgaben notwendig sind.