Seminare für Betriebsräte

Willkommen bei unseren spezialisierten Seminaren für Betriebsräte in der Versicherungswirtschaft!
Unsere, gemeinsam mit dem AGV entwickelten Weiterbildungen, sind genau auf die aktuellen Herausforderungen und Pflichten von Betriebsratsmitgliedern der Assekuranz zugeschnitten. In unseren praxisorientierten Schulungen lernen Sie, wie Sie Ihre Rolle als Betriebsrat effektiv ausfüllen können. Unser erfahrenes Referententeam vermittelt Ihnen aktuelles Wissen in kleinen Gruppen, damit Sie von einem intensiven Austausch profitieren. Unser Ziel ist es, nicht nur Ihre Fachkenntnisse zu erweitern, sondern auch Ihnen die Möglichkeit zu geben, brancheninterne Netzwerke zu knüpfen, die über die Veranstaltungen hinaus von Wert sind.

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Weiterbildungen für Betriebsräte

Feedback - Das sagen unsere Teilnehmer:innen:

Schulungsanspruch für Betriebsräte:innen nach § 37 Abs. 6 & 7 BetrVG

Betriebsratsmitglieder haben nicht nur ein Recht auf regelmäßige Weiterbildung, sondern sind auch dazu verpflichtet!

Mit der Übernahme des Betriebsratsamtes haben Sie viele Rechte und Pflichten übernommen. Voraussetzung um das Ihnen anvertraute Amt verantwortungsvoll auszuführen zu können, sind spezielle Kenntnisse insbesondere in Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht.

Jedes Betriebsratsmitglied hat sich deshalb auf sein Mandat umfassend vorzubereiten und ist aus diesem Grund nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, sich die hierfür erforderlichen Kenntnisse durch entsprechende Seminare anzueignen (BAG vom 21.04.1983 – 6 ABR 70/82 und vom 05.11.1981 – 6 ABR 50/79).

Das bieten Ihnen unsere Betriebsrats- Seminare:

Als Mitglied des Betriebsrats sind Sie von Ihren Kolleg:innen gewählt worden, um die Interessen der Arbeitnehmer:innen zu wahren. Damit Sie für diese verantwortungsvolle Aufgabe bestens gerüstet sind, sollten Sie Ihr Wissen regelmäßig auf den aktuellsten Stand bringen.

Das Seminarangebot speziell für den Betriebsrat der Versicherungswirtschaft bietet Ihnen hierbei die optimale Unterstützung:

  • Branchenrelevanz: Alle unsere Schulungen sind speziell auf die Bedürfnisse der Versicherungsbranche abgestimmt, um Ihnen praxisnahe und relevante Inhalte zu bieten.
  • Erfahrene Referent:innen: Profitieren Sie von dem Wissen unserer Referentinnen & Referenten, die aus der Praxis kommen, darunter Rechtsanwälte und erfahrene Betriebsräte.
  • Interaktive Praxistrainings: In unseren Workshops arbeiten Sie in kleinen Gruppen direkt an aktuellen Themen und Herausforderungen, die für Ihre Tätigkeit von Bedeutung sind.
  • Erfahrungsaustausch: Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit anderen Betriebsrät:innen der Branche auszutauschen und Netzwerke zu bilden.
  • Top Locations: Unsere Seminare finden in sorgfältig ausgewählten Hotels mit begleitendem Rahmenprogramm statt, die ein angenehmes Umfeld für das Lernen und Networking bieten.

Weiterbildung in angenehmer Atmosphäre – ein Blick in unsere Seminarhotels:

Lernen Sie unsere Referenten kennen:

Im Interview mit unserem Referenten Prof. Dr. Arnd Diringer erfahren Sie mehr zu den Besonderheiten der Arbeitnehmervertreter-Seminare, Gestaltungsmöglichkeiten im Betriebsrat und dem richtigen Zeitpunkt, Rechte und Pflichten wahrzunehmen.

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FAQs - für Betriebsräte

Wie kann ich mich auf die Seminare vorbereiten?

Überlegen Sie, welche spezifischen Themen oder Fähigkeiten für Ihre Rolle im Betriebsrat wichtig sind. Eine gezielte Vorbereitung hilft Ihnen, das Seminar optimal zu nutzen und Ihre individuellen Bedürfnisse zu adressieren.

Welche Leistungen sind im Preis für das Seminar enthalten?

Im Seminarpreis sind alle relevanten Leistungen wie Seminarunterlagen, Verpflegung (ehem. Tagungspauschale) enthalten. Zusätzlich fallen rein die Übernachtungskosten an, die Sie der Preisübersicht Übernachtungskosten entnehmen können.

 

Gibt es ein Rahmenprogramm?

In unseren mehrtägigen Präsenzveranstaltungen bieten wir außerhalb der Seminarzeiten ein gemeinsames Freizeitprogramm an, das den Austausch in einer entspannten Atmosphäre fördert. Sie sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen – Ihre Teilnahme ist jedoch vollkommen freiwillig.

 

Welche Lernformate bieten die DVA Betriebsrats-Seminare?

  • Präsenz: Unseren Präsenzveranstaltungen werden als 5-tägige Intensiv-Workshops durchgeführt, die Ihnen die Möglichkeit bieten, tief in die Themen einzutauchen.Unsere Seminare sind aufeinander aufbauend gestaltet und bieten eine umfassende Ausbildung, die vom Einstieg für neue Betriebsräte bis hin zu fortgeschrittenen Updates für erfahrene Mitglieder reicht.
  • Online-Seminare: Unsere aktuellen Online-Seminar halten Sie sich stets auf dem neuesten Stand zu wichtigen Themen wie Arbeitsrecht und der Betriebsratswahl. Diese Formate ermöglichen flexible Teilnahme und regelmäßige Updates.

  • Inhouse-Schulungen: Wir bieten individuell angepasste Schulungen direkt in Ihrem Unternehmen an, die speziell auf die Bedürfnisse und Herausforderungen Ihres Gremiums abgestimmt sind.

Wie werden die Referenten für die Seminare qualifiziert?

Unsere Seminare werden von einem hochqualifizierten Team aus erfahrenen Fachreferentinnen und -referenten durchgeführt.
Unser Team besteht aus Rechtsanwältinnen und Anwälten, die in der Praxis tätig sind, erfahrenen Richterinnen & Richern des Arbeitsgerichts sowie Betriebsrätinnen und Betriebsräten aus verschiedenen Versicherungsunternehmen. Zudem wird jedes Seminar von einer Kommunikationstrainerin oder einem Kommunikationstrainer geleitet, die als zentrale Ansprechpartner fungieren. Auf diese Weise gewährleisten wir, dass unsere Teilnehmeroptimal unterstützt werden und den größtmöglichen Lernerfolg erzielen.

Was unterscheidet die DVA-Betriebsrat-Seminare von anderen Anbietern ab?

Wir bieten spezielle Betriebsrats-Weiterbildungen, die exklusiv für Mitglieder der Versicherungsbranche entwickelt wurden.
Unsere Seminare zeichnen sich durch branchenspezifische Inhalte aus, die direkt auf die Anforderungen von Betriebsratsmitgliedern zugeschnitten sind. Sie profitieren von erfahrenen Referent:innen bestehend aus Betriebsräte:innen aus der Assekuranz, Rechtsanwält:innen und Richter:inen, die Ihnen aktuelles Wissen vermitteln.
Darüber hinaus fördern wir den Austausch in interaktiven Formaten und bieten Networking-Möglichkeiten mit anderen Betriebräten aus der Versicherungswirtschaft, um wertvolle Kontakte innerhalb der Branche zu knüpfen.

Welche Betriebsratsschulungen sind Pflicht?

Betriebsratsschulungen, die als Pflichtseminare gelten, sind in der Regel Grundlagenseminare, die alle notwendigen rechtlichen und praktischen Kenntnisse für die Ausübung der Betriebsratsarbeit vermitteln. Diese Seminare decken Themen wie Betriebsverfassungsgesetz, Mitbestimmung und Arbeitsrecht ab.

 

Dürfen Ersatzmitglieder an Betriebsrats-Seminaren teilnehmen?

Ja, Ersatzmitglieder des Betriebsrats haben ebenfalls die Möglichkeit, an Schulungen teilzunehmen, insbesondere wenn sie häufig in die Gremienarbeit einbezogen werden.

Wie viele Seminare darf ein Betriebsrat besuchen?

Es gibt keine festgelegte Obergrenze für die Anzahl der Seminare, die ein Betriebsrat besuchen darf. Wichtig ist, dass die Schulungen relevant für die aktuellen Aufgaben und Herausforderungen des Betriebsrats sind. Der Arbeitgeber muss die Kosten für erforderliche Seminare übernehmen.

 

Ist ein Betriebsrat-Seminar Arbeitszeit?

Ja, die Zeit, die Sie für die Teilnahme an Betriebsratsschulungen aufwenden, gilt als Arbeitszeit. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie während der Schulung von der Arbeit freizustellen, ohne dass dies zu einem Verlust Ihres Gehalts führt.

 

Kann der Arbeitgeber Betriebsratsschulungen ablehnen?

Der Arbeitgeber kann die Teilnahme an Schulungen nicht pauschal ablehnen, wenn die Seminare für die Aufgaben des Betriebsrats erforderlich sind. Sollte es jedoch Uneinigkeiten über die Notwendigkeit eines speziellen Seminars geben, muss der Betriebsrat das Thema klären und gegebenenfalls einen Beschluss fassen.

 

Habe ich einen Schulungsanspruch?

Ja, als Betriebsrat haben Sie das Recht, an Schulungen und Weiterbildungen teilzunehmen. Dieser Anspruch ist in § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes festgelegt. Dieser Paragraph regelt, dass Betriebsratsmitglieder Anspruch auf die Teilnahme an erforderlichen Schulungen haben, die für die Ausübung ihrer Aufgaben notwendig sind.