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Willkommen bei den DVA-Seminaren für Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertreter (JAV) in der Versicherungswirtschaft. Unsere speziell entwickelten Weiterbildungsmöglichkeiten richten sich an Arbeitnehmervertreter, die ihre Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern möchten, um die Interessen ihrer Kollegen effektiv zu vertreten. Durch praxisnahe Schulungen und den Austausch mit erfahrenen Referenten erwerben Sie wertvolles Wissen, das direkt in Ihrer täglichen Betriebsratsarbeit anwendbar ist.
Ziel unserer Seminare ist es, Ihnen das notwendige Wissen und die Kompetenzen zu vermitteln, die Sie benötigen, um Ihre Rolle als Arbeitnehmervertreter erfolgreich auszufüllen. Wir fördern Ihre Fähigkeit, rechtliche Rahmenbedingungen zu verstehen und aktiv im Unternehmen mitzuwirken. Außerdem stärken wir Ihre Kommunikationsfähigkeiten, damit Sie die Interessen Ihrer Kolleginnen und Kollegen überzeugend vertreten können.
Überlegen Sie, welche spezifischen Themen und Herausforderungen in Ihrer Rolle als Betriebsrat oder JAV-Mitglied relevant sind. Eine gezielte Vorbereitung hilft Ihnen, das Seminar optimal zu nutzen. Sie können Ihre Fragen und Anliegen in die Workshops einbringen.
Im Seminarpreis sind alle relevanten Leistungen wie Seminarunterlagen, Verpflegung (ehem. Tagungspauschale) enthalten. Zusätzlich fallen rein die Übernachtungskosten an, die Sie der Preisübersicht Übernachtungskosten entnehmen können.
In unseren mehrtägigen Betriebsrats- & JAV-Schulungen bieten wir außerhalb der Seminarzeiten ein gemeinsames Freizeitprogramm an, das den Austausch in einer entspannten Atmosphäre fördert. Sie sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen – Ihre Teilnahme ist jedoch vollkommen freiwillig.
Unsere Seminare werden von einem hochqualifizierten Team aus erfahrenen Fachreferentinnen und -referenten durchgeführt.
Unser Team besteht aus Rechtsanwältinnen und Anwälten, die in der Praxis tätig sind, erfahrenen Richterinnen & Richern des Arbeitsgerichts sowie Betriebsrätinnen und Betriebsräten aus verschiedenen Versicherungsunternehmen. Zudem wird jedes Seminar von einer Kommunikationstrainerin oder einem Kommunikationstrainer geleitet, die als zentrale Ansprechpartner fungieren. Auf diese Weise gewährleisten wir, dass unsere Teilnehmeroptimal unterstützt werden und den größtmöglichen Lernerfolg erzielen.
Wir bieten spezielle Betriebsrats- & JAV-Weiterbildungen, die exklusiv für Mitglieder der Versicherungsbranche entwickelt wurden.
Unsere Seminare zeichnen sich durch branchenspezifische Inhalte aus, die direkt auf die Anforderungen von Arbeitnehmervertreter der Assekuranz zugeschnitten sind. Sie profitieren von erfahrenen Referent:innen bestehend aus Betriebsräte:innen aus der Assekuranz, Rechtsanwält:innen und Richter:inen, die Ihnen aktuelles Wissen vermitteln.
Darüber hinaus fördern wir den Austausch in interaktiven Formaten und bieten Networking-Möglichkeiten mit anderen Betriebräten aus der Versicherungswirtschaft, um wertvolle Kontakte innerhalb der Branche zu knüpfen.
Betriebsrats- & JAV-Schulungen, die als Pflichtseminare gelten, sind in der Regel Grundlagenseminare, die alle notwendigen rechtlichen und praktischen Kenntnisse für die Ausübung der Betriebsratsarbeit vermitteln. Diese Seminare decken Themen wie Betriebsverfassungsgesetz, Mitbestimmung und Arbeitsrecht ab.
Ja, Ersatzmitglieder des Betriebsrats haben ebenfalls die Möglichkeit, an Schulungen teilzunehmen, insbesondere wenn sie häufig in die Gremienarbeit einbezogen werden.
Es gibt keine festgelegte Obergrenze für die Anzahl der Seminare, die ein Betriebsrat bzw. JAV Mitglied besuchen darf. Wichtig ist, dass die Schulungen relevant für die aktuellen Aufgaben und Herausforderungen des Betriebsrats sind. Der Arbeitgeber muss die Kosten für erforderliche Seminare übernehmen.
Ja, die Zeit, die Sie für die Teilnahme an Betriebsrats- und JAV-Schulungenaufwenden, gilt als Arbeitszeit. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie während der Schulung von der Arbeit freizustellen, ohne dass dies zu einem Verlust Ihres Gehalts führt.
Der Arbeitgeber kann die Teilnahme an Schulungen nicht pauschal ablehnen, wenn die Seminare für die Aufgaben des Betriebsrats erforderlich sind. Sollte es jedoch Uneinigkeiten über die Notwendigkeit eines speziellen Seminars geben, muss der Betriebsrat das Thema klären und gegebenenfalls einen Beschluss fassen.
Ja, als Arbeitnehmervertreter haben Sie das Recht, an Schulungen und Weiterbildungen teilzunehmen. Dieser Anspruch ist in § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes festgelegt. Dieser Paragraph regelt, dass Betriebsratsmitglieder Anspruch auf die Teilnahme an erforderlichen Schulungen haben, die für die Ausübung ihrer Aufgaben notwendig sind.