EU-Datenschutzgrundverordnung
EU-Datenschutzgrundverordnung

EU-Datenschutzgrundverordnung

Online Lernprogramm

Termine

94 € brutto / 79 € netto

Start jederzeit möglich

Bildungszeit

0h 30min

Preis auf Anfrage

Die individuelle Unternehmenslösung für Ihre Mitarbeiter

  • Individuell – Schulung nach Ihrem Bedarf
  • Flexibel – Vor Ort oder online
  • Lohnend – Kostenvorteil ab 5 Personen
  • Passend – Maßgeschneidertes Angebot für Ihr Team

Orientierung und Erläuterungen zur EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO): Die Anforderungen an den Datenschutz steigen und wirken sich auf die Unternehmenspraxis aus.

Lernziele:

  • Hintergründe und Neuerungen der EU-DSGVO kennen und verstehen
  • Stärkung der Betroffenenrechte
  • Informationspflichten bzw. Hinweispflichten des Unternehmens kennenlernen
  • Recht auf Auskunft und Berichtigung erläutern
  • Geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen kennenlernen
  • Pflichten im Fall einer Datenschutzverletzung kennen

Lerninhalte:

  • Grundlagen
  • Stärkung der Betroffenenrechte
  • Pflichten der Verantwortlichen
  • Handeln bei Datenschutzverletzungen
  • Auftragsdatenverarbeitung

Sie erhalten Zugriff auf eine Selbstlerneinheit als Web-based Training mit Wissensüberprüfung anhand von Übungen und einer Lernerfolgskontrolle durch einen bewerteten Test.

Teilnahmeinformationen

Zielgruppe
Das Lernprogramm eignet sich für Personen, welche sich zeit- und ortsunabhängig Wissen zum Thema Datenschutz aneignen wollen.

Medium
Die Nutzung des Lernprogramms erfolgt über die Online-Lernplattform der DVA. Bitte beachten Sie, dass in diesem Lernprogramm keine Tonspur zur Verfügung steht.

Dauer
Sie erhalten nach Freischaltung 12 Monate Zugang zum Lernprogramm.

Bearbeitungszeit
Das Lernprogramm hat insgesamt eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von ca. 30 Minuten.

Zugang
Die Zugangsdaten Ihres E-Learning-Produkts erhalten Sie spätestens einen Werktag nach der Buchung.

IDD-Weiterbildungszeit
Bitte beachten Sie, dass die Gutschrift der Weiterbildungszeit erst nach Abschluss und Bearbeitung des Lernprogramms sowie aller Aufgaben und Tests erfolgen kann.

Die bescheinigten Bildungszeiten basieren auf den Vorgaben zur Anerkennung von Inhalten nach der Versicherungsvermittlungsverordnung VersVermV. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung trifft ausschließlich die zuständige Aufsichtsbehörde.

Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.

Sie haben Fragen?

Johanna Straube

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