Bildungsprämie sichern – bis 30. Juni in voller Höhe

31. März 2014 | DVA

Für die Bildungsprämie gelten ab 1. Juli 2014 veränderte Förderungsbedingungen.

Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat aktuell 50% der Kosten für Fortbildungen und Prüfungen – max. bis zu 500,- €.

Mit den veränderten Konditionen dürfen ab Juli die förderungsfähigen Weiterbildungskosten nur noch max. 1.000,- € betragen. Somit fallen viele Lehr- und Studiengänge aus dem Förderungsprogramm. Dies betrifft vor allem die anerkannten IHK-Abschlüsse zum Versicherungsfachmann oder die Fachwirt-Fortbildung. Zusätzlich müssen die Weiterbildungsinteressenten das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Unverändert gilt, dass die Interessenten mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 € (bei gemeinsam Veranlagten 40.000 Euro) verfügen.

Was wird gefördert?

Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind und wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln bzw. Kompetenzen erweitern.

Weitere Informationen unter www.bildungspraemie.info

Sichern Sie sich noch bis 30. Juni 2014 die volle Bildungsprämie und informieren Sie sich über Ihre Weiterbildungsmöglichkeiten bei uns.

Ansprechpartner:in
Stefanie Koch 089 455547-711