Besondere Teilnahmebedingungen Online-gestützte Qualifizierung zum/r Geprüften Versicherungsfachmann/-frau IHK

Rücktritt

Ein Rücktritt von dieser verbindlichen Anmeldung ist innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung, längstens bis Lehrgangsbeginn, oder bei Versagen der Förderungszusage kostenfrei möglich.

Kündigung


Bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit ist eine Kündigung mit sofortiger Wirkung kostenfrei möglich, ebenso bei vom Teilnehmer nicht verschuldetem Wegfall der Förderung von der Arbeitsagentur. Die Lehrgangsgebühren werden hier anteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung fällig.

Veranstaltungsabsage

Muss die Veranstaltung aus organisatorischen oder sonstigen Gründen abgesagt werden, wird eine bereits entrichtete Teilnahmegebühr zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Deutsche Versicherungsakademie (DVA) behält sich angemessene Veranstaltungsänderungen vor. Im Übrigen gelten die AGB der Deutschen Versicherungsakademie (DVA). Diese finden Sie unter www.versicherungsakademie.de/agb.

Sonstiges
Der Träger der Maßnahme verpflichtet sich,
1. dafür zu sorgen, dass alle Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen des Fortbildungszieles notwendig sind, in geeigneter Weise vermittelt werden. Die Teilnehmer werden von dem Träger kontinuierlich im Lernprozess unterstützt. Dabei wird das von der Arbeitsagentur bestätigte Ausbildungskonzept zugrunde gelegt;
2. nur solche Personen mit der Durchführung der Fortbildungsmaßnahme zu beauftragen, die nach ihrer Ausbildung und Berufserfahrung dafür qualifiziert sind;
3. die Maßnahme an Ausbildungsplätzen durchzuführen, die nach Art und Ausstattung dazu geeignet sind;
4. den Teilnehmern folgendes Lernmaterial zur Verfügung zu stellen: Proximus-Bedingungswerk, Zugang zum Online-Lernprogramm.
Der Lehrgangsteilnehmer ist sich der Tatsache bewusst, dass er während der Dauer des Lehrganges öffentliche Gelder beansprucht und sein Handeln darauf konzentriert, das Lehrgangsziel zu erreichen. Im Rahmen dieser Mitwirkungspflicht obliegt es dem Lehrgangsteilnehmer insbesondere, die Lehrveranstaltungen regelmäßig zu besuchen. Urlaub kann aufgrund der Kürze der Qualifizierung nicht gewährt werden. Freistellung kann nur auf Antrag und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gewährt werden. Als wichtige Gründe kommen u.a. in Betracht: Wohnungswechsel, Eheschließung, schwere Erkrankung von nahen Angehörigen, Wahrnehmung polizeilicher oder gerichtlicher Termine und Vorstellungsgespräche.
Erkrankt der Lehrgangsteilnehmer, so muss er unverzüglich, d.h. noch am 1. Tag der Krankheit, eine schriftliche Mitteilung an den Lehrgangsveranstalter übersenden. Dauert die Erkrankung ein oder zwei Tage so kann im Regelfall auf die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verzichtet werden. Davon bleibt das Recht des Kostenträgers unberührt, auch bei einem Tag Abwesenheit eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen. Dauert die Erkrankung drei Tage oder länger, so muss der Lehrgangsteilnehmer unverzüglich eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Lehrgangsveranstalter senden. Bei unentschuldigtem oder nicht hinreichend entschuldigtem Fehlen verletzt der Lehrgangsteilnehmer seine Pflicht zur Mitwirkung an der Qualifizierungsmaßnahme.
Der Lehrgangsteilnehmer nimmt hiermit zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Lehrgangsveranstalter der Arbeitsagentur Mitteilungen zur Qualifizierungsdurchführung macht.
Dies wird z.B. insbesondere der Fall sein, wenn Fehlzeiten (inkl. Angaben über die Gründe) auftreten, wenn der Teilnehmer die Prüfung nicht besteht oder das Erreichen des Maßnahmezieles gefährdet ist.

Wichtige Information zur Prüfungsanmeldung bei der IHK
Die Prüfungsanmeldung zur IHK-Prüfung erfolgt durch die DVA. Die Gebühren für die Prüfung vor der IHK sind in den Teilnahmegebühren enthalten.

Unfallversicherung
Während der Präsenzphasen sind die Teilnehmer bei der Berufsgenossenschaft des Lehrgangsveranstalters unfallversichert.

Hinweise zum Datenschutz

Die zur Anmeldung und ordnungsgemäßen Abwicklung eines Seminars erforderlichen Daten werden elektronisch erfasst und verarbeitet (§ 33 BDSG). Eine Weitergabe der Daten findet sich ausschließlich unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften statt.

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Versicherungsakademie DVA.

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