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Seit mehr als 50 Jahren ist der Meister der Versicherungswirtschaft das Sprungbrett für Fach- und Führungskräfte in der Branche. Für den/ die Geprüften Fachwirt/-in für Versicherungen Finanzen (ehemals Versicherungsfachwirt bzw. Versicherungsfachwirtin) steht aktuell eine Überarbeitung der Fortbildung an, um die Ausbildung fit für die Zukunft zu machen.
Die Prüfung, also deren Inhalte und Methoden, werden in einer staatlichen Verordnung festgeschrieben. Diese Verordnung entsteht in einem geregelten Verfahren, und zwar durch Sachverständige der Sozialpartner. Die Arbeitgeberseite wird vom BWV Bildungsverband vertreten, die Arbeitnehmerseite von der Gewerkschaft verdi.
Fest steht bisher, dass der neue Abschluss "Bachelor Professional" lauten wird und weiterhin auf der Qualifikationsebene Niveau 6 des Europäischen und Deutschen Qualifikationsrahmen bleibt. Weitere Infos unter https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__53a.html.
Wir arbeiten eng mit unserem Partner BWV Bildungsverband im Rahmen der Neuordnung zusammen und werden Sie hier immer auf dem Laufenden halten. Information zum Neuordnungsverfahren erhalten Sie auch laufend auf den Seiten des BWV Bildungsverbands - hier klicken.
Das Neuordnungsverfahren ist noch in der Umsetzung. Aktuell planen wir für unsere Studienstarts im Herbst folgende Vorgehensweisen:
Für unsere Angebote in Zusammenarbeit mit den BWV Regional:
Weitere Informationen erhalten Sie direkt vor Ort.
In staatlichen Verordnungen wird festgelegt, wie Prüfungen für eine Branchenfortbildung inhaltlich und methodisch gestaltet werden sollen. So eine Verordnung wird im Rahmen eines geregelten Verfahrens unter Beteiligung von Sachverständigen der Sozialpartner entwickelt.
Für die Arbeitgeberseite ist unser Branchenverband BWV Verband – Partner der DVA - aktiv an der Gestaltung beteiligt, die Arbeitnehmer werden von der Gewerkschaft verdi vertreten. Gemeinsam erarbeiten beide Parteien die Anforderungen. Ziel jeder Neuordnung ist es, die Fach- und Führungskräfte einer Branche fit für die Zukunft zu machen.
Um die Gleichwertigkeit von beruflichen und akademischen Bildungsabschlüssen deutlich zu machen, wurden mit der ab 01.01.2020 gültigen Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) neue Abschlussbezeichnungen festgelegt.
Branchenabschlüsse auf der Niveau-Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens erhalten die neue Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“. Der Abschluss baut auf dem neuen Berufsbild der Ausbildung Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen auf.
Bisher ist nur bekannt, dass die Neuordnung zum Herbst 2024 feststehen soll. Wann die letzte Prüfung für den Abschluss zum/zur Geprüften Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen IHK und die erste Prüfung zum Bachelor Professional stattfindet, ist noch nicht bekannt.
Derzeit empfehlen wir unseren Interessenten nicht zu warten. Das Qualifikationsniveau (Level 6) wird sich nicht verändern. Dafür ist die aktuelle Prüfungsordnung aus dem Jahr 2008 bekannt und Sie können sich gemeinsam mit unserem Referententeam optimal vorbereiten.
Für eine internationale Vergleichbarkeit greift der Europäische Qualifikationsrahmen, der mit acht Niveaustufen dem Deutschen Qualifikationsrahmen entspricht. Der Fachwirt-Abschluss ist auch heute schon in Niveaustufe 6 Bachelor eingeordnet und wird auch in dieser Stufe bleiben. Anhand dieser Zuordnung und der neuen Namensgebung wird der internationale Vergleich deutlicher.
Nein, eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich und wird auch in Zukunft nicht geplant.
In diesem Fall handelt es sich um eine Zeugnisübersetzung und soll die Vergleichbarkeit von deutschen Abschlüssen im Ausland erleichtern. Die Übersetzung verleiht jedoch keinen Titel "Bachelor Professional".
Viele Fragen sind noch offen und das Neuordnungsverfahren läuft - hier halten wir Sie auf dem Laufenden. Bis Herbst 2024 bieten wir weiterhin den bewährten Fachwirt-Lehrgang in drei Formaten an. Informieren Sie sich hier:
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: