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Trotz verhinderter Komplikationen eines „cold“ BREXIT ist die Praxis beunruhigt, wie es weiter geht, nachdem der Austritt aus der EU erfolgt ist. Während einer sog. Übergangszeit bleibt vieles, aber nicht alles beim Alten. Laufende Verträge und Neuabschlüsse sind davon berührt. Zudem werden zahlreiche neue Gesetze erlassen werden, die auf die neue Selbständigkeit des Vereinigten Königreichs reagieren und doch auch an bewährten EU-Traditionen festhalten werden.
Die Inhalte des Seminars werden vom Referenten, Prof. Dr. jur. Harald Herrmann, em. Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftsprivatrecht und Versicherungsrecht der Universität Nürnberg-Erlangen, tagesaktuell auf die politischen Entwicklungen angepasst.
Im Rahmen des Seminars wird der aktuelle Rechtsstand aufgezeigt und erläutert, welche Normen und Prinzipien voraussichtlich auch bis zum Ablauf der Übergangszeit und ab 2021 noch Geltung haben werden.
Hauptthemen
Zielgruppe
Versicherungspraktiker ohne besondere juristische Vorkenntnisse
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