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Datenschutz wird heute, speziell im Sinne des Verbraucherschutzes, immer bedeutsamer. Genau dieses Thema ist im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgeschrieben.
Schon alleine die Frage, ob ein Datenschutzbeauftragter notwendig ist, führt zu einer offenen und nicht geklärten Frage. Oftmals wird dieser jedoch in Vermittlerbetrieben überhaupt nicht oder nur halbherzig umgesetzt. Bei Verstößen kann dies zu empfindsamen Strafen führen. Was ist wichtig, was ist zu vernachlässigen? Diese Fragen beantwortet dieses Seminar kompakt und praxisorientiert. Handlungsanleitungen ermöglichen einen Kurzcheck des eigenen Maklerbetriebes.