Datenschutz ist ein Grundrecht

Datenschutz ist ein Grundrecht

26. Juni 2019 | DVA

Datenschutz ist nach aktueller Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht. Grundsätzlich können Verbraucher selbst darüber entscheiden, wem sie persönliche Informationen preisgeben.

 

Versicherungsunternehmen verfügen über eine Fülle von Daten ihrer Kunden und verarbeiten diese für unterschiedliche Zwecke. Mit Hilfe von modernen Technologien können aus Kundendaten sowie Kundenverhalten vielfältige Erkenntnisse gewonnen werden. Datenschutz steht hierbei immer mehr im öffentlichen Fokus.

Der von der Deutschen Versicherungsakademie angebotene Aufbaukurs für Datenschutzbeauftragte in Versicherungen beleuchtet die besonderen Anforderungen an den Datenschutz in Versicherungsunternehmen und erteilt praktische Empfehlungen. Neben den bedeutendsten Neuerungen durch die Umsetzung der DS-GVO werden die neuen „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ (Code of Conduct) verständlich erklärt. Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen für die Erhebung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten werden ebenso vorgestellt wie die Umsetzung der Anforderungen in speziellen Prozessen, zum Beispiel bei der Datenverarbeitung zur Betrugsbekämpfung. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer das Zertifikat Geprüfter Datenschutzbeauftragter der Versicherungswirtschaft (DVA).

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