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Die DVA wird ein breites Schulungsangebot zur Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung zum "Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" bereitstellen sobald die Inhalte der Prüfung final feststehen. Neben Präsenzschulungen an vielen Standorten in Deutschland haben Unternehmen auch die Möglichkeit individuell abgestimmte Inhouse-Lehrgänge zu buchen. Weiterhin können diese Schulungsunterlagen für Qualifizierungen mit ihren eigenen Trainern erwerben.
Zum Hintergrund der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie – aktueller Stand:
Mit diesem Gesetz sollen Verbesserungen für die Verbraucher bei den sog. Immobilien-Verbraucherdarlehensverträgen erzielt werden. Der „Honorar-Immobilienkreditberater“ wird als Beruf neu geschaffen. Wer in Zukunft diese Berufsbezeichnung trägt, darf keine Provisionen von Kreditgebern für die Beratung annehmen. Weiterhin wird eine neue Erlaubnis der § 34i GewO für Immobilienkreditvermittler eingeführt. Danach bedarf jeder, der gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittelt, einer Erlaubnis. Zu diesem Personenkreis zählen Mitarbeiter im kundenbezogenen und nicht kundenbezogenen Bereich sowie Personen in leitender Position, die eine wichtige Rolle bei der Vermittlung / Beratung spielen.
Für die Erlaubniserteilung sind folgende Voraussetzungen notwendig:
Nicht jeder muss einen Sachkundenachweis sofort vorlegen. Bereits tätige Vermittler nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1+2 GewO müssen bis zum 21. März 2017 eine Erlaubnis nach §34 i Abs. 1 Satz 1 beantragen und sich im Vermittlerregister eintragen lassen sowie die entsprechende Sachkunde nachweisen.
Für bereits seit 21. März 2011 ununterbrochen tätige Vermittler nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1+2 GewO greift die sogenannte Bestandschutzregelung und sie müssen keine zusätzliche Sachkunde nachweisen.