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Für die Beratung und Vermittlung von Immobiliardarlehen ist eine Erlaubnis (Sachkunde) als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO erforderlich. Der Umfang der Sachkundeprüfung richtet sich nach der konkreten Ausgestaltung der Erlaubnis (§34i AGewO).
Mit den DVA-Qualifizierungsangeboten können Sie sich in unterschiedlichen Lernformaten optimal auf die IHK-Sachkundeprüfung vorbereiten.