Unser IDD Weiterbildungsangebot

EasyLearningIDD zur einfachen Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung IDD

Sie möchten Ihre Lerninhalte für Ihre IDD Weiterbildung ganz individuell auswählen? Buchen Sie unsere EasyLearningIDD Katalog-Lösung im Umfang von 5, 10 oder 15 Stunden und wählen Sie die für Sie passenden Themengebiete aus. So können Sie einfach und flexibel Ihrer gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung nachgehen.

Hier erhalten Sie einen Überblick über unser IDD Weiterbildungs-Pakete:

EasyLearningIDD - individuell, flexibel und ortsunabhängig

Ihre Vorteile als Nutzer der EasyLearningIDD-Plattform:

  • Großer Umfang: Zugriff auf über 190 Stunden Lernprogramme, 250 Stunden Online-Seminare und 30 Stunden Videothek
  • Immer den Überblick: Jederzeit den aktuellen Status der erreichten Bildungszeit Ihrer IDD Weiterbildung einsehbar
  • Hohe Flexibilität: Große Auswahl an verschiedenen Themengebieten; attraktive Stundenpakete im Umfang von 5, 10 oder 15 Stunden; Orts- und zeitunabhängige Weiterbildungsmaßnahmen
  • Bestätigung der IDD-Weiterbildung: Automatische Bereitstellung in digitaler Form nach gelungenem Abschluss und auf Wunsch Übermittlung an gutberaten
  • Unternehmenslösung: Auch als maßgeschneiderte Inhouselösung mit individuellen Bildungsinhalten und Unternehmenszugang verfügbar

Film ab: EasyLearningIDD - so funktioniert es!

Ansprechpartner:in
Johanna Straube 089 455547-713

EasyLearningIDD für Unternehmen

EasyLearningIDD bieten wir auch als Unternehmenslösung an. Für Ihre Teilnehmergruppen können Sie verschiedene Lernangebote aussuchen. Ihre Teilnehmer:innen können aber auch selbst auswählen, welche Inhalte für sie interessant sind. Sie erhalten dafür Zugriff auf unseren kompletten Katalog aus über 170 Stunden Online-Lernprogrammen, 250 Stunden Online-Seminaren und zusätzlich 30 Stunden Videothek, aus denen Sie Ihre Wunschthemen wählen. Weitere Informationen finden Sie unter

Diese Unternehmen vertrauen bereits auf unsere IDD Weiterbildungsangebote

Ansprechpartner:in
Magdalena Kammhuber 089 455547-715

Themenüberblick

Versicherungsfachwissen

Fachliche Grundlagen 

  • im Privatkundengeschäft z.B. Lernprogramme zur Kraftfahrtversicherung, Lebens- und Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung – oder aktuelle Online-Seminare wie „Dienstunfähigkeit in der Beamtenversorgung“ oder „Versicherungsmöglichkeiten von E-Bikes, E-Rollern Pedelecs“. Außerdem Lernvideos wie z.B. „Berufsunfähigkeitsabsicherung in Versorgungswerken“
  • im Gewerbekundengeschäft z.B. Lernprogramme zur Bauleistungsversicherung, gewerblichen Elektronikversicherung, Haftpflicht, Maschinenversicherung – oder aktuelle Online-Seminare wie „Risikoerfassung von Betriebshaftpflichtversicherungen“ oder „Absicherung von Hausverwaltern“ oder zur betrieblichen Altersversorgung. Außerdem Lernvideos wie z.B. „Betriebliche Krankenversicherung“

Digitalisierung

Themen zum Aufbau der Digitalkompetenz in Vertrieb und Innendienst:

  • z.B. Lernprogramme zur Online-Kommunikation für Kundengespräche – zufriedene Kunden über Distanz
  • oder aktuelle Online-Seminare wie „Cyber-Versicherungen im Makleralltag“

Wirtschaft und Recht

Fachliche Grundlagen zu Wirtschafts- und Rechtsthemen:

  • z.B. Lernprogramme zu Themen wie z.B.  Geldwäscheprävention für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler, Versicherungsvertragsgesetz, Datenschutz im Rahmen der Kundenberatung
  • oder aktuelle Online-Seminare wie wie „Code of Conduct in der Versicherungsvermittlung“ oder „Schenkungs, Erb- und Steuerrecht für die Vorsorge- und Investmentberatung“
  • Außerdem Lernvideos wie z.B. „Nachhaltigkeit in der Finanzdienstleistung“ 

Soft Skills und Kommunikation

Themen zum Aufbau der kommunikativen Kompetenz in Führung und Vertrieb:

  • z.B. Lernprogramme zu Kommunikation im Umgang mit Kunden, Konfliktlösung, Präsentation, Zeitmanagement 
  • oder aktuelle Online-Seminare wie „Marketing rechtssicher gestalten“ oder „Facebook für Makler“

FAQ - Aktuelle Fragen rund um die Umsetzung der IDD

Die Inhalte dieser Seite basieren auf der Verordnung vom 20.12.2018 sowie der von der BaFin und DIHK veröffentlichten und aktualisierten FAQ Liste: 

Auf welcher gesetzlichen Grundlage besteht die Weiterbildungsverpflichtung?

Zum 23. Februar 2018 wurde die europäische IDD-Richtlinie (EU) 2016/97 zum Versicherungsvertrieb in deutsches Recht umgesetzt. Die erforderlichen Änderungen wurden in der Gewerbeordnung (GewO), § 34d Absatz 9 Satz 2 und im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), § 48 Absatz 2 umgesetzt. 

Wer ist zur IDD Weiterbildung verpflichtet?

  • Haupt- und nebenberufliche Versicherungsvermittler und -berater mit Erlaubnis
  • Beschäftigte, die unmittelbar bei der Beratung oder der Vermittlung mitwirken (z. B. Mitarbeiter im Vertrieb).
  • Mitarbeiter die beraten, unmittelbar mit der Vorbereitung von Versicherungsverträgen befasst sind, bei der Verwaltung und Erfüllung von Versicherungsverträgen, auch im Schadensfall, mitwirken oder unterstützen.
  • Beschäftigte der Schadensbearbeitung und -regulierung mit Einfluss auf das Regulierungsergebnis. 
  • Gebundene Versicherungsvermittler nach § 34d Absatz 7 Nummer 1 GewO („Ausschließlichkeitsvertreter“)

 

Welche IDD-Weiterbildungszeit muss erfüllt werden?

Alle zur Weiterbildung verpflichteten Personen müssen 15 Stunden Weiterbildungszeit je Kalenderjahr nachweisen. Ein Übertrag auf andere Kalenderjahre ist nicht möglich. Auch das Nachholen von Weiterbildungszeiten ist nicht möglich.

 

Sind Teilzeitmitarbeiter bzw. geringfügig Beschäftigte in vollem Umfang zur Weiterbildung verpflichtet?

Ja, auch Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte unterliegen der vollen Weiterbildungsverpflichtung.

Gibt es Ausnahmen bei Unterbrechungen der Tätigkeit, Elternzeit, Krankheit oder unterjähriger Aufnahme der Tätigkeit?

Die Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) sieht grundsätzlich keine Ausnahme von der 15-stündigen Weiterbildungspflicht vor. Dies gilt auch bei unterjähriger Aufnahme oder Unterbrechung der Tätigkeit. Härtefälle müssen im Einzelfall entschieden werden, wenn z.B.

  • Die Weiterbildungsmaßnahme aufgrund nahezu ganzjähriger Krankheit aus tatsächlichen Gründen nicht absolviert werden konnte
  • Die Mutterschutzfrist und Elternzeit einer abhängig Beschäftigten nahezu das komplette Kalenderjahr umfasst. 

 

Sind nur Mitarbeitende mit Kundenkontakt zur IDD Weiterbildung verpflichtet?

Nein, die Weiterbildungspflicht gilt auch für Mitarbeitende im Backoffice. 

 

Sind auch Führungskräfte von der Weiterbildungspflicht betroffen?

Wenn Tätigkeiten aus dem Versicherungsvertrieb in ihrem Aufgabenbereich liegen, müssen auch Führungskräfte 15 Stunden Weiterbildungszeit pro Jahr erbringen.

 

Kann die Weiterbildungsverpflichtung auf andere Personen übertragen (delegiert) werden?

Der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person kann die Weiterbildungspflicht auf Angestellte mit Vertretungsbefugnis (Prokura, Handlungsvollmacht etc.) übertragen, wenn er selbst nicht vermittelnd oder beratend tätig ist. 

Beschäftigte, denen die Weiterbildungspflicht übertragen wurde, müssen die Beschäftigten der Vermittlung und Beratung beaufsichtigen. 

Was gilt bei einer juristischen Person (z.B. GmbH, AG) zur Weiterbildungsverpflichtung?

Gesetzliche Vertreter (z.B. Geschäftsführer, Vorstände) einer juristischen Person, deren Geschäftszweck die Versicherungsvermittlung ist, sowie die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkenden Beschäftigten sind zur Weiterbildung verpflichtet.

Wer unterliegt nicht der Weiterbildungsverpflichtung?

  • Beschäftigte ohne Bezug zur Versicherungsvermittlung- und beratung (z.B. Buchhaltung, Personalabteilung).
  • Produktakzessorische Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung. Allerdings dürfen Versicherungsunternehmen nur mit produktakzessorischen Vermittlern zusammenarbeiten, die eine regelmäßige Fortbildung nachweisen.
  • Annexvermittler ohne Erlaubnis nach § 34d Absatz 8 GewO
  • Auszubildende bei Tätigkeiten im Rahmen der Berufsausbildung
  • Vertriebsvorstände eines Versicherungsunternehmens unter den Voraussetzungen des § 48 Abs. 2 S. 4 VAG

 

Welche Weiterbildungsmaßnahme wird anerkannt?

Die gewählten Weiterbildungsmaßnahmen sollen sicherstellen, dass die berufliche Handlungsfähigkeit des Weiterbildungspflichtigen aufrechterhalten, angepasst oder erweitert wird. Dabei steht bei jeder Weiterbildungsmaßnahme der Kundennutzen im Vordergrund. Es sollte also immer der Bezug zur Versicherungsvermittlung und -beratung erkennbar sein (Anlage 1 VersVermV, Anlage 1 VAG). 

Dementsprechend werden Weiterbildungen, die keinen konkreten Kundennutzen haben, nicht anerkannt. Dazu zählen beispielsweise Seminare zur allgemeinen Betriebswirtschaft. Das Gleiche gilt für Weiterbildungsveranstaltungen im Bereich Finanzanlagen, Immobiliendarlehen und Bausparen.

Anerkannt werden zugelassene Maßnahmen unabhängig davon, ob sie in Form von Präsenzveranstaltungen, E-Learnings, Blended-Learnings oder Einzeltrainings absolviert werden. Weiterbildungen im Selbststudium werden nur anerkannt, wenn zusätzlich eine Lernerfolgskontrolle durchgeführt wird.

Bei welchem Bildungsanbieter kann ich eine Weiterbildung durchführen?

Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen, bei welchem Bildungsanbieter die Weiterbildung durchgeführt wird. Die Bildungsanbieter müssen aber entsprechende Vorgaben bezüglich Planung, Vorbereitung und Durchführung sowie bei der Berücksichtigung der anerkannten Inhalte einhalten. Alle Weiterbildungen, die bei der DVA mit Bildungszeit ausgewiesen werden, entsprechen diesen Vorgaben.

 

Kann ich auch mit Lernprogrammen Bildungszeiten erhalten?

Es werden grundsätzlich alle Lernformate als Weiterbildung anerkannt. Bei Lernprogrammen oder anderen Selbstlernformaten sind die Kenntnisse in Form einer Prüfung nachzuweisen. Alle Lernprogramme, die bei der DVA mit Bildungszeit ausgewiesen werden, beinhalten entsprechende Prüfungsfragen.

 

Kann ich bei Teilnahme an einem Online-Seminar / Webinar Bildungszeiten erhalten?

Es werden grundsätzlich alle Lernformate als Weiterbildung anerkannt. Bei Online-Seminaren muss Ihre Anwesenheit vom Bildungsanbieter überwacht werden. Bei allen Online-Seminaren, die bei der DVA mit Bildungszeit ausgewiesen werden, wird Ihre Anwesenheit protokolliert.

 

Wie muss ich meine 15h-Weiterbildungspflicht nachweisen?

Die Erfüllung der Weiterbildungspflicht muss erst nach Aufforderung der zugewiesenen Aufsichtsbehörde (IHK) nachgewiesen werden. Sie sind dazu verpflichtet, die Nachweise Ihrer Weiterbildungsmaßnahmen auf einem dauerhaften Datenträger und in den Geschäftsräumen für fünf Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in welchem die Weiterbildung stattfand, aufzubewahren.

Aus den Nachweisen müssen der Name des Weiterbildungspflichtigen, Datum, Umfang, Inhalt und Bezeichnung der Maßnahme sowie die Kontaktdaten des Weiterbildungsanbieters hervorgehen.

Welche Konsequenzen drohen bei Nichterfüllung der Weiterbildungspflicht?

Die Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) sieht vor, dass der Weiterbildungsverpflichtete, der den Anforderungen der Weiterbildungspflicht nicht nachkommt, eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 144 Abs. 2 Nr. 1b der Gewerbeordnung begeht.

Die unterlassene Weiterbildung führt neben Bußgeldern und der Einleitung einer Zuverlässigkeitsprüfung auch zur Haftung. Denn gegenüber dem Kunden ist eine nicht hinreichende Weiterbildung eine unvermeidliche Pflichtverletzung, die es dem Kunden leicht macht, Schadenersatzforderungen zu erreichen.

Müssen die erworbenen Weiterbildungszeiten an „gut beraten“ gemeldet werden?

Nein, die Teilnahme an gut beraten ist freiwillig. 
Falls Sie Ihre Weiterbildungszeiten auf einem Bildungskonto bei gut beraten sammeln möchten, kann die DVA eine entsprechende Meldung an die Initiative auf Wunsch durchführen.

 

Was sind IDD Weiterbildungspunkte?

Es werden nur Zeitstunden für die Erfüllung der Weiterbildungspflicht herangezogen. Weiterbildungspunkte gibt es seit Einführung der gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung nicht mehr.

Weiterbildungen mit Bildungszeiten

Bei allen IDD-fähigen Weiterbildungen veröffentlichen wir die anrechenbare Bildungszeit auf unseren Produktseiten in der rechten Spalte.

Downloads zu IDD-Richtlinien

Haben Sie weitere Fragen? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren:

Ansprechpartner:in
Renate Elting 089 455547-743