EU-Taxonomiekonformität für die Nichtlebensversicherung

Wie ist die Taxonomiekonformität zu berechnen und welche Fragen müssen dazu beantwortet werden?

  • Konzept


    Das Thema Nachhaltigkeit und insbesondere die Nachhaltigkeitsberichterstattung gewinnt aufgrund von steigenden regulatorischen Anforderungen, aber auch aufgrund der Nachfrage von Investoren, Kunden, Mitarbeitenden und weiterer Interessengruppen stetig an Bedeutung. Mit dem Berichtsjahr 2023 ist erstmalig die Taxonomiekonformitätsquote in der Nichtlebensversicherung zu berechnen und zu veröffentlichen.

    Eine Definition der zu Grunde liegenden Sparten, die Kriterien TSC, DNSH und Mindestschutz werden als Grundlage erläutert. Die prüfungssichere Berechnung der EU-Taxonomiekonformitätsquote bildet eine Vertiefung in die Thematik.

    Die Teilnehmenden werden in einer Mischung aus Vortrag, Praxisbeispielen und gemeinsamen Übungen auf mögliche Hürden und Herausforderungen bei der Berechnung sensibilisiert. Nach dem Seminar können die Teilnehmenden handlungssicher in die kommende Berichterstattung starten. Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende in Versicherungsunternehmen, die sich mit der Nachhaltigkeitsberichtserstattung in den Sparten der Nichtlebensversicherung für die Berechnung der Taxonomiekonformitätsquote befassen.

  • Ziele / Nutzen


    In diesem Seminar erarbeiten die Teilnehmenden den Weg zur Berechnung der Kennzahl unter Berücksichtigung möglicher Hürden der „Technischen Bewertungskriterien“, des „Do No Signifikat Harm“ und des „Mindestschutzes“. Möglichkeiten und Hinweise zur Bewältigung der Herausforderungen werden den Teilnehmenden an die Hand gegeben und anhand von praktischen Beispielen sowie einem intensiven Austausch von Erfahrungen aus der Versicherungsbranche veranschaulicht. 
     

    Die Teilnehmenden

    • erhalten detailliertes Wissen rund um die zentralen Inhalte der EU-Taxonomieverordnung für die Nichtlebensversicherung,
    • lernen die zu Grunde liegenden Sparten und die Kriterien TSC, DNSH und Mindestschutz kennen,
    • erwerben Kenntnisse über die notwendigen Schritte bis zur Veröffentlichung der Taxonomiekonformitätsquote,
    • werden anhand von praktischen Beispielen sensibilisiert Herausforderungen bei der Berechnung zu erkennen und zu bewältigen,
    • sind in der Lage, das erworbene Wissen in ihrem Unternehmen sicher einzusetzen.
  • Inhalte


    Auszug aus den Inhalten:

    • Einführung und Einordnung der EU-Taxonomieverordnung
    • Prüfung der Taxonomiefähigkeit
      • Welche Sparten und Lobs können betroffen sein?
    • Technische Bewertungskriterien
      • Was bedeuten diese und welche sind es?
      • Was muss ein Versicherer leisten, damit diese Kriterien erfüllt sind?
    • Do No Significant Harm (DNSH)
      • Was bedeutet DNSH und woran erkennt man die Punkte in den Versicherungsbeständen?
    • Mindestschutz, Auslegung und Bedeutung
      • Welche Verfahren muss ein Versicherungsunternehmen implementiert haben, um taxonomiekonform zu sein?
    • Die Berechnung der Taxonomiekonformitätsquote
      • Wo kommen die Informationen und Daten her?
      • Welche Fähigkeiten werden gebraucht und wie ist die Kennzahl zu berechnen?
      • Wo ist die Kennzahl zu veröffentlichen?
    • Ausblick auf eine mögliche Weiterentwicklung der EU-Taxonomie und Zusammenhang zur CSRD
  • Teilnahmeinformationen


    Zielgruppe:
    Mitarbeitende in Versicherungsunternehmen, die sich mit der Nachhaltigkeitsberichtserstattung in den Sparten der Nichtlebensversicherung für die Berechnung der Taxonomiekonformitätsquote befassen.

    Teilnahmegebühr
    Die Teilnahmegebühr umfasst ein Mittagessen und Kaffeepausen pro vollem Seminartag, Tagungsgetränke und umfangreiche Arbeitsunterlagen.

    Unterbringung
    Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung Informationen zum Abrufkontingent, welches Sie bei Bedarf zur Zimmerbuchung im Seminarhotel nutzen können.

     

    Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.

Web-Code
V7590
Preis

1.190,00 € MwSt.-frei

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