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Alle Marktteilnehmer in der Versicherungsbranche handeln im Einklang mit den geltenden Gesetzen. Auch im Bereich der Transportgüterversicherung gab es zuletzt Neuerungen.
Die BaFin hat mit ihrem Schreiben vom 01. Oktober 2021 zur Steuerbefreiung nach § 4 Abs. 1 Nr. 10 Vers.StG (deutsches Versicherungsteuergesetz) ihre Sichtweise formuliert. Diese Ausführungen erfordern bundesweit Anpassungen in der marktüblichen Gestaltung der Transportgüterversicherung für Versicherer. Ziel ist es Steuerinfektionen in der Transportgütersicherung zu vermeiden.
Dieses Seminar gibt den Teilnehmenden einen Überblick zu den Inhalten des BaFin-Schreibens vom 01.10.2021 und beleuchtet Besonderheiten für die Transportgüterversicherung. Die Teilnehmenden erhalten einen Fahrplan zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in der Transportgüterversicherung.
Die Teilnehmenden
Auszug aus den Inhalten:
Belegenheit des Risikos - EU/EWR und Drittland
Grenzüberschreitender Transport allgemein
Lagerungen = steuerlicher Sondertatbestand in der Warentransportversicherung
Sondertatbestand
Indirect taxation on insurance contracts in Europa
Möglichkeiten eine Steuerinfektion in der Transportgüterversicherung zu vermeiden / die Praxis
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeitende, die in der Sparte Warentransportversicherung im Bereich Betrieb tätig sind.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr umfasst ein Mittagessen und Kaffeepausen pro vollem Seminartag, Tagungsgetränke und umfangreiche Arbeitsunterlagen.
Unterbringung
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung Informationen zum Abrufkontingent, welches Sie bei Bedarf zur Zimmerbuchung im Seminarhotel nutzen können.
Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.