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Ab 01.01.2024 werden neue Prüfungsunterlagen für die Sachkundeprüfung 34d prüfungsrelevant.
Neuerungen gibt es hierbei hauptsächlich beim Protokollbogen: Im Detail bedeutet das, dass Dokumentations- und zum Teil Informationspflichten in die Fallvorgaben ausgegliedert wurden. In Teil A minimiert sich die Punktanzahl von 30 auf 20 und in Teil B erhöht sich die Punktzahl von 40 auf 50, um somit eine stärkere Gewichtung von Teil B zu erreichen. Die Anforderungskriterien sind jetzt eindeutiger verfasst und von 19 auf 13 Anforderungskriterien reduziert wurden. Der Protokollbogen bietet nun außerdem mehr Platz zur Protokollierung.
Die daraus resultierenden Vorteile:
Um optimal auf die Neuerungen der Sachkundeprüfung §34d vorbereitet zu sein, bietet die Deutsche Versicherungsakademie (DVA) in Zusammenarbeit mit den BWV Regional und der Deutschen Maklerakademie auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittenen Weiterbildungsmöglichkeiten an. So kann zwischen schriftlicher und/ oder mündlicher Vorbereitungen der Sachkundeprüfung §34d mittels begleiteten oder selbstgesteuerten Lernens gewählt werden. Zur besseren Entscheidungsfindung hat die DVA hier einen Entscheidungsbaum entwickelt und bereitgestellt.
Den Entscheidungsbaum sowie weitere ausführliche Infos und Termine zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung §34d unter https://www.versicherungsakademie.de/bildungsangebot/lehr-und-studiengaenge/versicherungsfachmann-34d