Bildungsprämie wird verlängert

04. November 2013 | BWV Bildungsverband

Berufliche Weiterbildung ist eine Investition in die eigene Zukunft, die auch weiterhin durch die Bildungsprämie gefördert wird. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat das Förderprogramm zunächst bis 30. Juni 2014 verlängert und plant darüber hinaus eine weitere Förderphase.

Die Bildungsprämie besteht aus den beiden Komponenten Prämiengutschein und Weiterbildungssparen. Der Prämiengutschein in Höhe von maximal 500 € unterstützt dabei, berufliche Weiterbildungsmaßnahmen (z. B. Lehrgänge, Seminare, Prüfungen) zu finanzieren. Den Gutschein können Weiterbildungsinteressierte erhalten, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und deren Einkommen jährlich 20.000 € nicht übersteigt (40.000 € bei gemeinsam Veranlagten). Übrigens können auch Mütter und Väter in Elternzeit den Gutschein beantragen.

Seit 2008 wurden rund 230.000 Prämiengutscheine an Weiterbildungsinteressierte ausgegeben. 40 % der Geförderten waren dabei in Teilzeit beschäftigt.

Die zweite Komponente der Bildungsprämie ist das Weiterbildungssparen: Wer über ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Sparguthaben verfügt, kann dies auch innerhalb der Sperrfrist zur Weiterbildungsfinanzierung nutzen.

Weitere Informationen zur Bildungsprämie erhalten Sie unter www.bildungspraemie.info und bei der Informationshotline unter 0800 2623000.

Ansprechpartner:in
Monika Klampfleitner 089 922001-839