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Für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Wirtschaftsausschuss schreibt der Gesetzgeber die fachliche und persönliche Eignung vor. Dies bedeutet, dass die Mitglieder des Gremiums u. a. über „Zuverlässigkeit, Anstand und die Fähigkeit verfügen sollen, erklärte Sachverhalte zu verstehen“.
Die Teilnehmenden
Rechtsgrundlagen des Wirtschaftsausschusses
Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
Organisation der Arbeit im Wirtschaftsausschuss
Betriebswirtschaftliche Informationsquellen für den Wirtschaftsausschuss nutzen
Grundlagen zur Informationsgewinnung aus Jahresabschluss und Geschäftsbericht
Zielgruppe
Mitglieder des Wirtschaftsausschusses
Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.