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Die, gemeinsam mit dem AGV entwickelten Arbeitnehmervertreter-Fortbildungen, sind genau auf die aktuelle Situation und Pflichten von Betriebsrats- und JAV-Mitgliedern der Versicherungsbranche zugeschnitten.
Unser erfahrenes Referent:innen-Team vermitteln Ihnen aktuelles Wissen in Kleingruppen, für einen intensiven und direkten Austausch mit dem Ziel, brancheninterne Netzwerke auch über die Veranstaltungen hinaus zu knüpfen.
Im Interview mit unserem Referenten Prof. Dr. Arnd Diringer erfahren Sie mehr zu den Besonderheiten der Arbeitnehmervertreter-Seminare, Gestaltungsmöglichkeiten im Betriebsrat und dem richtigen Zeitpunkt, Rechte und Pflichten wahrzunehmen.
Als Mitglied des Betriebsrats sind Sie von Ihren Kolleg:innen gewählt worden, um die Interessen der Arbeitnehmer:innen zu wahren. Damit Sie für diese verantwortungsvolle Aufgabe bestens gerüstet sind, sollten Sie Ihr Wissen regelmäßig auf den aktuellsten Stand bringen.
Das Seminarangebot speziell für den Betriebsrat der Versicherungswirtschaft bietet Ihnen hierbei die optimale Unterstützung.
Als Jugend- und Auszubildenden-Vertreter:in kümmern Sie sich um die Belange der jugendlichen Arbeitnehmer:innen und Azubis unter 25 Jahren. Als JAV-Vertretung haben Sie einen Anspruch auf Schulungen, um gesetzliche Rahmenbedingungen und Handlungsspielräume kennen zu lernen und somit in der Lage zu sein, im Unternehmen aktiv etwas zu bewegen.
Unsere DVA Angebote speziell für JAV Mitglieder der Assekuranz bereiten Sie praxisnah auf Ihre Aufgaben vor!
Entdecken Sie unser neues Seminarprogramm als kompakten Online-Katalog.
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Betriebsratsmitglieder haben nicht nur ein Recht auf regelmäßige Weiterbildung, sondern sind auch dazu verpflichtet!
Mit der Übernahme des Betriebsratsamtes haben Sie viele Rechte und Pflichten übernommen. Voraussetzung um das Ihnen anvertraute Amt verantwortungsvoll auszuführen zu können, sind spezielle Kenntnisse insbesondere in Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht.
Jedes Betriebsratsmitglied hat sich deshalb auf sein Mandat umfassend vorzubereiten und ist aus diesem Grund nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, sich die hierfür erforderlichen Kenntnisse durch entsprechende Seminare anzueignen (BAG vom 21.04.1983 – 6 ABR 70/82 und vom 05.11.1981 – 6 ABR 50/79).