Betriebsrat Seminare
Schulungen für Betriebsräte der Versicherungsbranche
Die Deutsche Versicherungsakademie bietet spezialisierte Betriebsrat Seminare und Schulungen für Interessenvertretungen in Versicherungsunternehmen. Unsere praxisorientierten Betriebsratsseminare vermitteln neu gewählten und erfahrenen Betriebsratsmitgliedern das notwendige Wissen, um ihre Aufgaben im Unternehmen sicher wahrzunehmen. Sie lernen die wichtigsten Rechte, Pflichten und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats kennen und entwickeln Sicherheit für Ihre Arbeit im Gremium.
Alle Betriebsrat Seminare sind speziell auf die Anforderungen der Versicherungsbranche zugeschnitten und verbinden rechtliche Grundlagen mit praktischen Erfahrungen aus der Betriebsratsarbeit.
Ein erfahrenes Referententeam aus Rechtsanwält:innen, Richter:innen, Personalleiter:innen und Betriebsratsmitgliedern der Versicherungsbranche vermittelt aktuelles Fachwissen aus der Praxis. In kleinen Gruppen entsteht dabei ein intensiver Austausch über typische Herausforderungen der Betriebsratsarbeit.
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Betriebsrat Seminare & Schulungen im Überblick
Betriebsrat Seminare – Die Seminarreihe der DVA
Die passende Stufe für jedes Erfahrungslevel
Unsere Betriebsrat Seminare sind als aufeinander aufbauende Schulungen konzipiert.
Vom Grundlagenseminar für neu gewählte Betriebsratsmitglieder bis zu vertiefenden Seminaren für erfahrene Betriebsräte entwickeln Sie Ihre Kompetenzen Schritt für Schritt weiter.
Betriebsratswahl 2026 in der Versicherungsbranche
In vielen Versicherungsunternehmen laufen derzeit die Vorbereitungen für die Betriebsratswahlen 2026. Der gesetzliche Wahlzeitraum liegt zwischen 1. März und 31. Mai 2026. In dieser Phase werden neue Betriebsratsgremien gewählt oder bestehende Gremien neu zusammengesetzt.
Die Organisation einer Betriebsratswahl ist mit zahlreichen Fristen, Formvorschriften und rechtlichen Anforderungen verbunden. Vom Wahlvorstand über die Erstellung der Wählerliste bis zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl müssen viele Schritte rechtssicher vorbereitet und umgesetzt werden.
Gerade in größeren Unternehmen der Versicherungsbranche stellen sich dabei häufig Fragen wie:
- Wer organisiert die Betriebsratswahl im Unternehmen?
- Wer darf an der Betriebsratswahl teilnehmen oder kandidieren?
- Welche Aufgaben hat der Wahlvorstand?
- Welche Fristen müssen bei der Betriebsratswahl beachtet werden?
In den folgenden FAQs zur Betriebsratswahl 2026 finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Vorbereitung, Durchführung und rechtliche Grundlagen der Betriebsratswahl.
FAQ - Die wichtigsten Fragen zur Betriebsratswahl 2026
Wer organisiert die Betriebsratswahl im Unternehmen?
Die Organisation der Betriebsratswahl übernimmt der sogenannte Wahlvorstand. Dieser wird in der Regel vom bestehenden Betriebsrat bestellt. Gibt es noch keinen Betriebsrat im Unternehmen, kann der Wahlvorstand auch durch eine Betriebsversammlung oder durch das Arbeitsgericht eingesetzt werden. Der Wahlvorstand ist dafür verantwortlich, die Wahl rechtssicher vorzubereiten und durchzuführen.
Welche Aufgaben hat der Wahlvorstand bei der Betriebsratswahl?
Der Wahlvorstand organisiert und überwacht den gesamten Ablauf der Betriebsratswahl. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehören:
- Erstellung der Wählerliste
- Erlass des Wahlausschreibens
- Prüfung und Zulassung von Wahlvorschlägen
- Organisation der Stimmabgabe
- Auszählung der Stimmen und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Der Wahlvorstand muss dabei sicherstellen, dass die Betriebsratswahl ordnungsgemäß, geheim und rechtssicher durchgeführt wird.
Wer darf den Betriebsrat wählen?
Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines Betriebs, die mindestens 16 Jahre alt sind. Dazu zählen auch Auszubildende sowie Teilzeit- und befristet Beschäftigte. Leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes sind hingegen nicht wahlberechtigt.
Wer kann als Betriebsrat kandidieren?
Als Betriebsrat kandidieren können Beschäftigte, die
- wahlberechtigt sind und
- dem Unternehmen mindestens sechs Monate angehören.
In neu gegründeten Betrieben kann diese Frist entfallen. Auch Auszubildende können grundsätzlich kandidieren, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Wie lange dauert die Amtszeit eines Betriebsrats?
Die Amtszeit eines Betriebsrats beträgt vier Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit finden die nächsten regulären Betriebsratswahlen statt. Der neu gewählte Betriebsrat übernimmt anschließend die Aufgaben der Interessenvertretung der Beschäftigten im Unternehmen.
Das bieten Ihnen unsere Betriebsratsseminare
Als Mitglied des Betriebsrats vertreten Sie die Interessen der Beschäftigten im Unternehmen.Um diese verantwortungsvolle Aufgabe sicher wahrnehmen zu können, ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen der Betriebsratsarbeit sowie Ihre Mitbestimmungsrechte genau zu kennen.
Unsere Betriebsrat Seminare und Schulungen unterstützen Sie dabei, Ihre Kenntnisse gezielt aufzubauen und zu vertiefen – speziell für die Anforderungen der Versicherungsbranche.
Teilnehmende profitieren insbesondere von:
- Branchenrelevanten Inhalten: Alle Betriebsrat Seminare sind auf typische Fragestellungen der Versicherungswirtschaft ausgerichtet und verbinden rechtliche Grundlagen mit praktischen Beispielen aus dem Unternehmensalltag.
- Erfahrenen Referent:innen aus der Praxis: Unsere Referierenden sind unter anderem Rechtsanwält:innen, Richter:innen, Personalleiter:innen und erfahrene Betriebsratsmitglieder aus der Versicherungsbranche.
- Praxisorientierten Trainingformaten: In kleinen Gruppen arbeiten Sie an konkreten Fragestellungen aus der Betriebsratsarbeit und entwickeln Lösungen für typische Situationen im Gremium, die für Ihre Tätigkeit von Bedeutung sind.
- Austausch mit Betriebsräten der Versicherungsbranche: Vele Teilnehmende schätzen besonders den brancheninternen Erfahrungsaustausch und das Netzwerk mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Versicherungsunternehmen.
- Top Seminarorten: Unsere Betriebsrat Seminare finden in ausgewählten Seminarhotels statt und bieten ideale Rahmenbedingungen für konzentriertes Lernen und Austausch.
Lernen Sie unsere Referenten kennen:
Im Interview mit unserem Referenten Prof. Dr. Arnd Diringer erfahren Sie mehr zu den Besonderheiten der Arbeitnehmervertreter-Seminare, Gestaltungsmöglichkeiten im Betriebsrat und dem richtigen Zeitpunkt, Rechte und Pflichten wahrzunehmen.
Schulungsanspruch für Betriebsräte:innen nach § 37 Abs. 6 & 7 BetrVG
Betriebsratsmitglieder haben nach §37 BetrVG einen Anspruch auf Schulungen und Seminare, wenn diese für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind.
Dazu gehören insbesondere Grundlagenseminare für Betriebsräte sowie vertiefende Betriebsrat Schulungen.
Betriebsratsmitglieder haben nicht nur ein Recht auf regelmäßige Weiterbildung, sondern sind auch dazu verpflichtet! Mit der Übernahme des Betriebsratsamtes haben Sie viele Rechte und Pflichten übernommen. Voraussetzung um das Ihnen anvertraute Amt verantwortungsvoll auszuführen zu können, sind spezielle Kenntnisse insbesondere in Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht.
Jedes Betriebsratsmitglied hat sich deshalb auf sein Mandat umfassend vorzubereiten und ist aus diesem Grund nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, sich die hierfür erforderlichen Kenntnisse durch entsprechende Seminare anzueignen (BAG vom 21.04.1983 – 6 ABR 70/82 und vom 05.11.1981 – 6 ABR 50/79).
FAQs - Betriebsrat Seminare
Wie kann ich mich auf die Betriebsrat Seminare vorbereiten?
Überlegen Sie, welche spezifischen Themen oder Fähigkeiten für Ihre Rolle im Betriebsrat wichtig sind. Eine gezielte Vorbereitung hilft Ihnen, das Seminar optimal zu nutzen und Ihre individuellen Bedürfnisse zu adressieren.
Welche Leistungen sind im Preis für die Betriebsrat Seminare enthalten?
Im Seminarpreis sind alle relevanten Leistungen wie Seminarunterlagen, Verpflegung (ehem. Tagungspauschale) enthalten. Zusätzlich fallen rein die Übernachtungskosten an, die Sie der Preisübersicht Übernachtungskosten entnehmen können.
Gibt es bei den Betriebsrat Seminaren ein Rahmenprogramm?
In unseren mehrtägigen Präsenzveranstaltungen bieten wir außerhalb der Seminarzeiten ein gemeinsames Freizeitprogramm an, das den Austausch in einer entspannten Atmosphäre fördert. Sie sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen – Ihre Teilnahme ist jedoch vollkommen freiwillig.
Welche Lernformate bieten die DVA Betriebsrats-Seminare?
- Präsenz: Unseren Präsenzveranstaltungen werden als 5-tägige Intensiv-Workshops durchgeführt, die Ihnen die Möglichkeit bieten, tief in die Themen einzutauchen.Unsere Seminare sind aufeinander aufbauend gestaltet und bieten eine umfassende Ausbildung, die vom Einstieg für neue Betriebsräte bis hin zu fortgeschrittenen Updates für erfahrene Mitglieder reicht.
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Online-Seminare: Unsere aktuellen Online-Seminar halten Sie sich stets auf dem neuesten Stand zu wichtigen Themen wie Arbeitsrecht und der Betriebsratswahl. Diese Formate ermöglichen flexible Teilnahme und regelmäßige Updates.
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Inhouse-Schulungen: Wir bieten individuell angepasste Schulungen direkt in Ihrem Unternehmen an, die speziell auf die Bedürfnisse und Herausforderungen Ihres Gremiums abgestimmt sind.
Wie werden die Referenten für die Seminare qualifiziert?
Unsere Seminare werden von einem hochqualifizierten Team aus erfahrenen Fachreferentinnen und -referenten durchgeführt.
Unser Team besteht aus Rechtsanwältinnen und Anwälten, die in der Praxis tätig sind, erfahrenen Richterinnen & Richern des Arbeitsgerichts sowie Betriebsrätinnen und Betriebsräten aus verschiedenen Versicherungsunternehmen. Zudem wird jedes Seminar von einer Kommunikationstrainerin oder einem Kommunikationstrainer geleitet, die als zentrale Ansprechpartner fungieren. Auf diese Weise gewährleisten wir, dass unsere Teilnehmeroptimal unterstützt werden und den größtmöglichen Lernerfolg erzielen.
Was unterscheidet die DVA-Betriebsrat-Seminare von anderen Anbietern ab?
Wir bieten spezielle Betriebsrats-Weiterbildungen, die exklusiv für Mitglieder der Versicherungsbranche entwickelt wurden.
Unsere Seminare zeichnen sich durch branchenspezifische Inhalte aus, die direkt auf die Anforderungen von Betriebsratsmitgliedern zugeschnitten sind. Sie profitieren von erfahrenen Referent:innen bestehend aus Betriebsräte:innen aus der Assekuranz, Rechtsanwält:innen und Richter:inen, die Ihnen aktuelles Wissen vermitteln.
Darüber hinaus fördern wir den Austausch in interaktiven Formaten und bieten Networking-Möglichkeiten mit anderen Betriebräten aus der Versicherungswirtschaft, um wertvolle Kontakte innerhalb der Branche zu knüpfen.
Welche Betriebsratsschulungen sind Pflicht?
Betriebsratsschulungen, die als Pflichtseminare gelten, sind in der Regel Grundlagenseminare, die alle notwendigen rechtlichen und praktischen Kenntnisse für die Ausübung der Betriebsratsarbeit vermitteln. Diese Seminare decken Themen wie Betriebsverfassungsgesetz, Mitbestimmung und Arbeitsrecht ab.
Dürfen Ersatzmitglieder an Betriebsrats-Seminaren teilnehmen?
Ja, Ersatzmitglieder des Betriebsrats haben ebenfalls die Möglichkeit, an Schulungen teilzunehmen, insbesondere wenn sie häufig in die Gremienarbeit einbezogen werden.
Wie viele Seminare darf ein Betriebsrat besuchen?
Es gibt keine festgelegte Obergrenze für die Anzahl der Seminare, die ein Betriebsrat besuchen darf. Wichtig ist, dass die Schulungen relevant für die aktuellen Aufgaben und Herausforderungen des Betriebsrats sind. Der Arbeitgeber muss die Kosten für erforderliche Seminare übernehmen.
Ist ein Betriebsrat-Seminar Arbeitszeit?
Ja, die Zeit, die Sie für die Teilnahme an Betriebsratsschulungen aufwenden, gilt als Arbeitszeit. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie während der Schulung von der Arbeit freizustellen, ohne dass dies zu einem Verlust Ihres Gehalts führt.
Kann der Arbeitgeber Betriebsratsschulungen ablehnen?
Der Arbeitgeber kann die Teilnahme an Schulungen nicht pauschal ablehnen, wenn die Seminare für die Aufgaben des Betriebsrats erforderlich sind. Sollte es jedoch Uneinigkeiten über die Notwendigkeit eines speziellen Seminars geben, muss der Betriebsrat das Thema klären und gegebenenfalls einen Beschluss fassen.
Habe ich einen Schulungsanspruch?
Ja, als Betriebsrat haben Sie das Recht, an Schulungen und Weiterbildungen teilzunehmen. Dieser Anspruch ist in § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes festgelegt. Dieser Paragraph regelt, dass Betriebsratsmitglieder Anspruch auf die Teilnahme an erforderlichen Schulungen haben, die für die Ausübung ihrer Aufgaben notwendig sind.




















