2.090 € MwSt.-frei
* Tagungspauschale inklusive *
Die individuelle Unternehmenslösung für Ihre Mitarbeiter
Grundlagenseminar für Betriebsräte: Sicher in die Betriebsratsarbeit starten
Wer neu in den Betriebsrat gewählt wird, übernimmt sofort Verantwortung im Unternehmen. Neue Betriebsratsmitglieder müssen Rechte und Pflichten kennen, Mitbestimmungsprozesse verstehen und sich im Gremium sicher orientieren.
Gerade nach einer Betriebsratswahl stehen viele Fragen im Raum: Welche Aufgaben übernimmt der Betriebsrat? Welche Rechte bestehen gegenüber dem Arbeitgeber? Und wie funktioniert die Zusammenarbeit im Gremium?
Unser Grundlagenseminar für Betriebsräte vermittelt neu gewählten Betriebsratsmitgliedern das notwendige Wissen für einen sicheren Start in die Betriebsratsarbeit – praxisnah, verständlich und speziell auf die Anforderungen in Versicherungsunternehmen ausgerichtet.
Konzept des Betriebsrat Grundlagenseminars
Das Seminar BR Basics – Grundlagenseminar für Betriebsräte richtet sich speziell an neu gewählte Betriebsratsmitglieder sowie an Ersatzmitglieder, die ihre Grundlagenkenntnisse aufbauen möchten.
Im Mittelpunkt steht ein praxisnaher Einstieg in die Betriebsratsarbeit. Sie lernen die wichtigsten rechtlichen Grundlagen kennen, verstehen Ihre Rolle im Gremium und entwickeln Sicherheit im Umgang mit typischen Situationen aus dem Betriebsratsalltag.
Dabei verbinden wir rechtliche Grundlagen mit konkreten Praxisbeispielen aus der Versicherungswirtschaft. Der Austausch mit anderen Betriebsratsmitgliedern ermöglicht es Ihnen zusätzlich, Erfahrungen zu teilen und Lösungen für typische Herausforderungen zu entwickeln.
Nach dem Grundlagenseminar verfügen Sie über ein solides Fundament für Ihre Arbeit im Betriebsrat. Sie kennen Ihre Rechte und Pflichten, verstehen die wichtigsten Mitbestimmungsrechte und können Ihre Rolle im Gremium aktiv wahrnehmen.
Sie lernen insbesondere:
Damit schaffen Sie eine sichere Grundlage für Ihre zukünftige Arbeit im Betriebsrat.
Im Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Grundlagen der Betriebsratsarbeit.
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats:
Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen:
Rechte als Arbeitnehmer:innen:
Kommunikationsgrundlagen:
Für wen eignet sich das Grundlagenseminar für Betriebsräte?
Das Seminar richtet sich an neu gewählte Betriebsratsmitglieder, die sich fundierte Grundlagen für ihre Aufgaben im Betriebsrat erarbeiten möchten. Gerade zu Beginn der Amtszeit ist es wichtig, Rechte und Pflichten zu kennen und die eigenen Mitbestimmungsrechte sicher anwenden zu können.
Auch Ersatzmitglieder, die künftig Aufgaben im Betriebsrat übernehmen können, profitieren von diesem Seminar. Sie lernen die Grundlagen der Betriebsratsarbeit kennen und gewinnen Sicherheit für ihre mögliche Tätigkeit im Gremium.
Darüber hinaus eignet sich das Seminar für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, die ihre Kenntnisse im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht vertiefen und die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat besser verstehen möchten.
Die Durchführung in kleinen Gruppen ermöglicht einen intensiven Austausch mit anderen Interessenvertretungen aus der Versicherungsbranche sowie die gemeinsame Diskussion typischer Fragestellungen aus der Praxis.
Branchenspezifischer Austausch
Unsere Trainings sind exklusiv für Betriebsrätinnen und Betriebsräte der Assekuranz konzipiert. Neben fundiertem Fachwissen fördern die Seminare insbesondere den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Versicherungsunternehmen. So können Teilnehmende von den Erfahrungen anderer Betriebsräte profitieren und dieses Wissen direkt in ihrer eigenen Gremienarbeit anwenden.
Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr umfasst die Seminarleistung inklusive Tagungspauschale. Übernachtungskosten sind nicht enthalten und werden vom Seminarhotel separat berechnet. Die entsprechenden Preise entnehmen Sie bitte der jeweiligen Preisübersicht beim Termin.
Unterbringung:
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung alle Informationen zur Hotelbuchung und den Fristen zur Nutzung des Abrufkontingents, um Ihre Buchung im Seminarhotel vorzunehmen.
Inhouse-Schulung:
Für Unternehmen bieten wir dieses Seminar auch als individuelle Inhouse-Schulung an – wahlweise digital oder in Präsenz.
Die Inhalte können dabei gezielt auf die spezifischen Fragestellungen, Strukturen und Ziele Ihres Unternehmens zugeschnitten werden. Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie zu passenden Formaten für Ihr Team.
Viele Betriebsratsgremien entsenden mehrere Mitglieder gemeinsam, um eine gemeinsame Wissensbasis für die Arbeit im Gremium zu schaffen.
Durchführungen 2026
| Datum | Hotel | Ort | Referenten | ||
| 18.05. - 22.05.26 | Dorint Resort & Spa Bad Brückenau | Bad Brückenau | Michael Müller | Tobias Hohenadl | Eva Amschler |
| 15.06. - 19.06.26 | Hotel der Sonnenhof Bad Wörishofen | Bad Wörishofen | Kirsten Schröder | Gerhard Krautstrunk | Katharina Hausberger |
| 13.07. - 17.07.26 | Radisson Blu Senator Hotel Lübeck | Lübeck | Michael Müller | Prof. Dr. Uwe Gail | Thomas Taubert |
| 21.09. - 25.09.26 | Sackmann Hotel | Baiersbronn | Dirk Janson | Prof. Dr. Uwe Gail | Katharina Hausberger |
Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.
Verschiedene Stufen für jedes Erfahrungslevel
Die Seminare der Deutschen Versicherungsakademie sind als aufeinander aufbauende Reihe konzipiert. So können Betriebsratsmitglieder ihre Kenntnisse Schritt für Schritt vertiefen und ihre Kompetenzen gezielt weiterentwickeln.
Der typische Lernweg in unserer Seminarreihe:
Erfahrene Fachreferentinnen und Fachreferenten
Unsere Seminare werden von einem hochqualifizierten Team geleitet – bestehend aus Personalleiter:innen, erfahrenen Betriebsratsmitgliedern, Fachanwält:innen, Richter:innen und Rhetoriktrainer:innen. Sie wissen genau, welche Herausforderungen in der Versicherungswirtschaft auf Sie zukommen und vermitteln praxisnahe Inhalte, die Sie sofort in Ihrer Funktion als Betriebsrätin oder Betriebsrat anwenden können.
Kompetente Seminarleitung und Netzwerkpflege
Unsere Seminarleiterinnen und Seminarleiter sorgen nicht nur für einen reibungslosen Ablauf, sondern schaffen auch außerhalb der Seminarzeiten Raum für den persönlichen Austausch und das Networking. So entsteht in angenehmer Atmosphäre ein bleibendes Netzwerk, das Ihnen auch in Zukunft helfen wird.
Einblick in die Betriebsratsarbeit – Interview mit Prof. Dr. Arnd Diringer
Noch Fragen? Erfahren Sie mehr im Interview mit unserem Experten Prof. Dr. Arnd Diringer, der Ihnen einen Einblick in die Besonderheiten der Betriebsräte-Seminare, Gestaltungsmöglichkeiten im Betriebsrat und den richtigen Zeitpunkt Ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen gibt.
Die wichtigsten Aufgaben eines Betriebsrats bestehen darin, die Interessen der Beschäftigten im Unternehmen zu vertreten und die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen zu überwachen.
Zu den zentralen Aufgaben des Betriebsrats gehören insbesondere Mitbestimmungsrechte bei personellen Maßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen sowie Beteiligungsrechte bei organisatorischen Veränderungen im Unternehmen. Darüber hinaus nimmt der Betriebsrat Beschwerden von Mitarbeitenden auf und setzt sich für faire Arbeitsbedingungen ein.
Für neu gewählte Betriebsratsmitglieder ist es deshalb wichtig, die gesetzlichen Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts und die praktischen Aufgaben im Gremium frühzeitig kennenzulernen.
Der Betriebsrat hat umfassende Rechte und Pflichten, die im Betriebsverfassungsgesetz geregelt sind. Zu den wichtigsten Rechten gehören Informations-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber.
Der Betriebsrat muss beispielsweise bei Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen beteiligt werden und kann bei bestimmten Themen wie Arbeitszeitregelungen oder betrieblichen Ordnungsvorschriften mitbestimmen.
Gleichzeitig hat der Betriebsrat die Pflicht, die Interessen der gesamten Belegschaft zu vertreten und vertrauensvoll mit dem Arbeitgeber zusammenzuarbeiten. Für neue Betriebsratsmitglieder ist es daher wichtig, diese Rechte und Pflichten genau zu kennen, um ihre Aufgaben im Unternehmen verantwortungsvoll wahrnehmen zu können.
Ein Betriebsrat kann in Deutschland bereits in Betrieben mit mindestens fünf ständig wahlberechtigten Beschäftigten gewählt werden, von denen mindestens drei wählbar sein müssen.
Eine gesetzliche Pflicht zur Gründung eines Betriebsrats besteht nicht – er wird immer durch eine Wahl der Beschäftigten gebildet. Ab einer bestimmten Unternehmensgröße erweitert sich jedoch der Umfang der Mitbestimmungsrechte und der Betriebsrat erhält zusätzliche Aufgaben. Gerade in größeren Unternehmen spielt der Betriebsrat eine wichtige Rolle bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen, bei personellen Entscheidungen und bei organisatorischen Veränderungen im Unternehmen.
Mitbestimmung bedeutet, dass der Betriebsrat bei bestimmten Entscheidungen des Arbeitgebers beteiligt werden muss. Das Betriebsverfassungsrecht unterscheidet dabei zwischen Informationsrechten, Anhörungsrechten und echten Mitbestimmungsrechten. In vielen sozialen Angelegenheiten – etwa bei Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen oder technischen Einrichtungen zur Mitarbeiterüberwachung – hat der Betriebsrat ein echtes Mitbestimmungsrecht. Das bedeutet, dass Entscheidungen nur gemeinsam mit dem Betriebsrat getroffen werden können.
In personellen Angelegenheiten wie Einstellungen oder Versetzungen muss der Arbeitgeber den Betriebsrat informieren und anhören.
Für Betriebsratsmitglieder ist es wichtig zu wissen, wann und wie diese Mitbestimmungsrechte genutzt werden können.
Nach der Betriebsratswahl beginnt für neu gewählte Mitglieder zunächst die organisatorische Arbeit im Gremium. In der konstituierenden Sitzung werden der oder die Betriebsratsvorsitzende sowie Stellvertretungen gewählt und erste Aufgaben verteilt. Anschließend ist es wichtig, sich mit den rechtlichen Grundlagen der Betriebsratsarbeit vertraut zu machen, insbesondere mit dem Betriebsverfassungsgesetz. Neue Betriebsratsmitglieder sollten außerdem die aktuellen Themen im Unternehmen kennenlernen und sich mit den Arbeitsabläufen im Gremium vertraut machen.
Eine fundierte Schulung zu Beginn der Amtszeit hilft dabei, Rechte und Pflichten sicher zu verstehen und die Rolle als Betriebsratsmitglied kompetent auszufüllen.
Für die Arbeit im Betriebsrat sind vor allem Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht wichtig. Betriebsratsmitglieder müssen wissen, welche Mitbestimmungsrechte ihnen zustehen und wie sie diese im Unternehmen praktisch anwenden können. Dazu gehören beispielsweise Kenntnisse über Beteiligungsrechte bei Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen sowie über den Abschluss von Betriebsvereinbarungen.
Ebenso wichtig sind kommunikative Fähigkeiten, etwa für Gespräche mit der Geschäftsleitung oder mit Mitarbeitenden. Viele neu gewählte Betriebsräte bauen diese Kenntnisse durch Grundlagenseminare auf, in denen rechtliche Grundlagen und praktische Beispiele aus der Betriebsratsarbeit vermittelt werden.
Der Einstieg in die Betriebsratsarbeit gelingt am besten durch eine Kombination aus praktischer Erfahrung im Gremium und fundierter Weiterbildung. Neue Betriebsratsmitglieder sollten sich zunächst mit den gesetzlichen Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts vertraut machen und aktiv an den Sitzungen des Betriebsrats teilnehmen. Der Austausch mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen im Gremium ist ebenfalls sehr hilfreich.
Zusätzlich bieten spezielle Grundlagenseminare für Betriebsräte die Möglichkeit, zentrale Themen strukturiert zu erlernen. Dort werden typische Situationen aus der Betriebsratsarbeit behandelt und neue Mitglieder erhalten das notwendige Wissen, um ihre Aufgaben sicher wahrnehmen zu können.
Ja. Betriebsratsmitglieder haben nach § 37 Absatz 6 des Betriebsverfassungsgesetzes Anspruch auf Schulungen, wenn diese für die ordnungsgemäße Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind.
Dazu gehören insbesondere Grundlagenseminare zum Betriebsverfassungsrecht und zum Arbeitsrecht. Diese Schulungen sind wichtig, damit Betriebsratsmitglieder ihre gesetzlichen Aufgaben sachgerecht erfüllen können.
Der Betriebsrat entscheidet in der Regel durch einen Beschluss über die Teilnahme an einer Schulung. Gerade neu gewählte Betriebsratsmitglieder nutzen häufig Grundlagenseminare, um sich mit ihren Rechten, Pflichten und Mitbestimmungsrechten vertraut zu machen.
Die Kosten für notwendige Schulungen von Betriebsratsmitgliedern trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Dazu gehören neben den Seminargebühren auch erforderliche Reise- und Übernachtungskosten. Voraussetzung ist, dass das Seminar für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich ist und das Gremium einen entsprechenden Beschluss zur Teilnahme fasst.
Grundlagenseminare zum Betriebsverfassungsrecht gelten in der Praxis meist als notwendige Schulung, insbesondere für neu gewählte Betriebsratsmitglieder. Diese Seminare vermitteln die rechtlichen Grundlagen, die Betriebsratsmitglieder benötigen, um ihre Aufgaben im Unternehmen sachgerecht wahrzunehmen.
Ja, auch Ersatzmitglieder können an Betriebsratsseminaren teilnehmen. Voraussetzung ist, dass absehbar ist, dass sie im Betriebsrat tätig werden oder regelmäßig an Sitzungen teilnehmen. Ersatzmitglieder übernehmen häufig Aufgaben im Gremium, wenn ordentliche Mitglieder verhindert sind. Daher kann es sinnvoll sein, auch Ersatzmitglieder frühzeitig in die Grundlagen der Betriebsratsarbeit einzuarbeiten. In vielen Betriebsräten werden deshalb mehrere Mitglieder gemeinsam zu Grundlagenseminaren entsendet, damit das gesamte Gremium über ein einheitliches Wissen zu Rechten, Pflichten und Mitbestimmungsrechten verfügt.
Die regelmäßigen Betriebsratswahlen in Deutschland finden alle vier Jahre statt. Der gesetzlich festgelegte Wahlzeitraum für die Betriebsratswahlen 2026 liegt zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2026.
In dieser Zeit wählen Beschäftigte in vielen Unternehmen ihre neuen Arbeitnehmervertretungen. Nach der Wahl beginnt die neue Amtszeit des Betriebsrats, die ebenfalls vier Jahre dauert. Für viele neu gewählte Betriebsratsmitglieder ist diese Phase der Einstieg in eine verantwortungsvolle Aufgabe, bei der Kenntnisse über Rechte, Pflichten und Mitbestimmungsrechte im Unternehmen besonders wichtig sind.
Der Wahlvorstand organisiert und überwacht die Durchführung der Betriebsratswahl. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört es, die Wählerliste zu erstellen, Wahlvorschläge entgegenzunehmen und den Ablauf der Wahl rechtlich korrekt vorzubereiten. Außerdem informiert der Wahlvorstand die Beschäftigten über den Wahltermin und stellt sicher, dass die Wahl geheim und ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Nach Abschluss der Wahl zählt der Wahlvorstand die Stimmen aus und gibt das Wahlergebnis bekannt. Eine rechtssichere Organisation der Betriebsratswahl ist wichtig, damit die Wahl gültig ist und das neue Betriebsratsgremium seine Arbeit aufnehmen kann.