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Aktuell müssen Aufsichtsratsmitglieder mit rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen und Entwicklungen umgehen, die zunehmend hohe Anforderungen an sie stellen. Im Januar 2017 hat die BaFin das Rundschreiben zu den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (kurz „MaGo“) veröffentlicht. Das Rundschreiben ersetzt das mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehobene Rundschreiben 3/2009 zu den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk VA).
Aufsichtsratsmitglieder erhalten mit dem neuen Vertiefungsseminar "Rechtliche Grundlagen für den Aufsichtsrat" aktuelles und vertiefendes Sachkundewissen als Update auch zum Angebot "Sachkundeschulung für den Aufsichtsrat", um den immer höher werdenden Anforderungen gerecht zu werden.
Das Angebot für Aufsichtsräte im Überblick
Das VAG fordert mit dem § 24 VAG über den Sachkundeerwerb hinaus von allen amtierenden Aufsichtsmitglieder, dass sie "laufend fit and proper" sein sollen. Alle amtierenden Aufsichtsmitglieder sollen sich daher regelmäßig weiterbilden, um die Sachkunde aufrechtzuerhalten.
Die Teilnehmer
Zielgruppe
Neu gewählte und erfahrene Aufsichtsratsmitglieder aus
Versicherungsunternehmen.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr umfasst ein Mittagessen und Kaffeepausen pro vollem Seminartag, Tagungsgetränke und umfangreiche Arbeitsunterlagen.
Unterbringung
Im Veranstaltungshotel haben wir für Sie ein Zimmerkontingent hinterlegt, das Sie bei Bedarf selbstständig buchen können. Die Übernachtungskosten werden dann vom Teilnehmenden direkt mit dem Hotel abgerechnet. Alle weiteren Informationen hierzu erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung. Auf Anfrage schlagen wir Ihnen auch gerne Alternativhotels vor.
Unsere Datenschutzhinweise für Teilnehmer:innen finden Sie hier.